rung herantreten, die Finanzierung des Risikos Pflege durch ein geeignetes, zukunftssicheres und nachhaltiges Finanzierungssystem derart zu lösen, dass Pflegebedürftigkeit nicht zu einem finanziellen Risiko betroffener Menschen wird.“
Die Umsetzung dieses Anliegens auf Bundesebene würde
Um insbesondere den steirischen Abgeordneten der ÖVP die Gelegenheit zu geben, ihren Überzeugungen abseits vom Klubzwang im Sinne der von ihrem Landesparteiobmann ausgerufenen „eigenständigen Linie“ auch im Nationalrat Ausdruck verleihen zu können stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, die Finanzierung des Risikos Pflege durch ein geeignetes, zukunftssicheres und nachhaltiges Finanzierungssystem derart zu lösen, dass Pflegebedürftigkeit nicht zu einem finanziellen Risiko betroffener Menschen wird.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grosz, Schenk, Dr. Spadiut, List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eigenständiger Initiativen der ÖVP Steiermark – Teil X:
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1207 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG) (1286 d.B.)
Normalerweise bekommen Vorschläge der Opposition im Nationalrat nie eine Mehrheit, weil die Koalitionsfraktionen eine Zustimmung unabhängig von der sachlichen Sinnhaftigkeit der Forderungen aus rein parteitaktischen Gründen verweigern. Die innerhalb der ÖVP seit dem Amtsantritt von Parteiobmann und Vizekanzler Spindelegger immer stärker werdenden bündischen und regionalen Divergenzen haben nun zur Ankündigung des Obmanns der ÖVP Steiermark geführt, künftig eine „eigenständige Linie“ einschlagen zu wollen. Dies lässt die Hoffnung aufkeimen, dass viele Anliegen, die in der Steiermark von der ÖVP unterstützt wurden, nun auch im Nationalrat erhöhte Umsetzungschancen haben könnten.
Ein derartiger Vorschlag ist der von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion im Gemeinderat von Graz am 20. Mai 2010 eingebrachte dringliche Antrag: „Der Gemeinderat möge an den Bundesgesetzgeber heran treten, dass eine bundesgesetzliche Verpflichtung geschaffen wird, die vorsieht, dass eine zentrale Stelle, wie beispielsweise das BM f. Gesundheit oder der Österr. Gesundheits- und Krankenpflegeverband – ÖGKV bzw. Gesundheit Österreich GmbH/ÖBIG beauftragt wird, unter Wahrung des Datenschutzes eine verpflichtende nationale Registrierung aller qualifizierten Pflegekräfte vorzunehmen.“
Die Umsetzung dieses Anliegens auf Bundesebene würde
Um insbesondere den steirischen Abgeordneten der ÖVP die Gelegenheit zu geben, ihren Überzeugungen abseits vom Klubzwang im Sinne der von ihrem Landespartei-
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