Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 224

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hinweisen, warum wir diesen Antrag schon im Ausschuss abgelehnt haben. In der Artikel-15a-Vereinbarung steht jetzt unter Artikel 10 die Qualitätssicherung drinnen, für die es eine Arbeitsgruppe geben wird, die daran arbeiten wird. Somit sehen wir ihn als miterledigt an. Daher haben wir ihn im Ausschuss nicht mitbeschlossen.

Nichtsdestotrotz ist diese Artikel-15a-Vereinbarung ein guter Schritt in die richtige Rich­tung, und ich denke, es geht um die Zukunft der Kinder. (Beifall bei der SPÖ.)

19.36

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Familien­ausschusses, dem Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfas­sungs­gesetz über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots in 1406 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Familien­ausschusses, seinen Bericht 1415 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Familien­ausschusses, seinen Bericht 1416 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

19.36.46Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 11

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1081 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Peter Haubner, Katzian, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1, 2 und 3 bezieht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Peter Haubner, Katzian, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

 


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