Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 351

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Parlament, wenn es wirklich um Entscheidungen geht, möglichst rasch eingebunden wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Zweite ist: Was am Sonntag passiert, ist für die Europäische Union und somit auch für uns hier im Parlament und für alle Österreicherinnen und Österreicher von ganz besonderer Bedeutung. Es wäre schön, wenn der Herr Bundeskanzler bereit wäre, dann möglichst rasch auch das Parlament direkt davon zu informieren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

1.54

01.54.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 65: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Information in EU-Angelegenheiten erlassen wird, samt Titel und Eingang in 1444 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Entsprechend dem Einvernehmen in der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 74 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, die dritte Lesung auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen.

Ich bringe diesen Vorschlag zur Abstimmung und ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit ange­nommen.

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 66: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird, samt Titel und Eingang in 1445 der Beilagen.

Der vorliegende Gesetzentwurf kann gemäß § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Es liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Muttonen, Neugebauer, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeord­neten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den Abänderungsanträgen betroffenen Teile und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Muttonen, Neugebauer, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kolle­gen haben einen Abänderungsantrag betreffend ZZ 1, 10 und 11 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

 


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