Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 261

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Seitens des Herrn Berichterstatters wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement erlassen wird sowie das Familienlastenausgleichsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungs­gesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 1661 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall auf der Galerie.)  Heute sehe ich über etwas hinweg, was hier nicht geschehen darf.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anspruch auf Familienbeihilfe bis 25 nach Absolvierung eines Freiwilligenjahres.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist nicht ange­nom­men.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1662 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. Das ist mit Mehrheit angenommen.

22.11.5716. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1633 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird (1663 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 663/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Opferfürsorgegesetz geändert wird (1664 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. Bitte.

 


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