Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 262

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22.12.41

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Österreich hat im Umgang mit Opfern des Nationalsozialismus besondere Verantwortung. Ich denke, das steht für uns alle außer Zweifel.

Seit dem Jahre 1945, ganz genau seit dem 17. Juli, gibt es ein Opferfürsorgegesetz, welches zuerst einer sehr kleinen Opfergruppe – es waren nur die österreichischen Widerstandskämpfer – bestimmte Fürsorgemaßnahmen, Vergünstigungen oder Ren­ten zuerkannte.

Diesem Gesetz, das wissen wir alle, folgten eine Reihe von Novellierungen, bei denen vor allem der Kreis der Anspruchsberechtigten immer erweitert wurde und, wie ich denke, Österreich seiner Verantwortung immer ein Stück gerechter wurde.

Der Vollzug dieses Opferfürsorgegesetzes obliegt seither den Ländern. Es gab im Zuge von Diskussionen über Verwaltungsvereinfachungen auch von den Länder­vertretungen, von den Landeshauptleuten den Vorschlag, die erstinstanzliche Zu­ständigkeit der Landeshauptleute beim Vollzug des Opferfürsorgegesetzes zum BSA, zum Bundessozialamt, zu verschieben.

Das Opferfürsorgegesetz soll demnach von der mittelbaren in die unmittelbare Bundesvollziehung übertragen werden. Mit dem heutigen Beschluss, den wir wahr­scheinlich einstimmig fassen werden, wird dieses Ansinnen der Landeshaupt­leute­konferenz umgesetzt. Mit diesem Beschluss, davon sind wir überzeugt, mit der Übertragung wird es zu Synergieeffekten kommen, die vor allem den betroffenen Menschen zugutekommen werden, weil dadurch auch die Verfahrensdauern verkürzt werden, die ja in der Vergangenheit auch immer wieder Anlass für Kritik gewesen sind.

Die Verfahrensdauern waren auch in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Wir wissen, diese Verfahren haben von drei Monaten im Burgenland bis zu 20 Monaten in Kärnten gedauert. Durch die Synergieeffekte, die beim Bundessozialamt ohne Zweifel zum Tragen kommen, werden die Verfahrensdauern sicher verkürzt werden.

Zudem ist durch die Organisationsstruktur des Bundessozialamtes mit den neun Län­derstellen eine ganz besonders bürgernahe Betreuung möglich, und die Anspruchs­berechtigten können durch den direkten Kontakt mit den Betreuerinnen und Betreuern der Landesstellen des Bundessozialamtes auch weit über die Ansprüche vom Opfer­fürsorgegesetz Hilfestellung in Anspruch nehmen. Ich denke mir, auch im Hinblick auf das Alter der Menschen, die dort ihre Anträge stellen werden, ist das eine sehr, sehr wichtige Maßnahme für die Menschen.

Viele Vorteile sehe ich in diesem Gesetz vor allem für die betroffenen Menschen, die rasche Entscheidungen verdienen. Es hat aber im Begutachtungsverfahren auch Kritik gegeben, vor allem von den Opferverbänden. Das waren vor allem auch Bedenken hinsichtlich der Abschaffung der erstinstanzlichen Rentenkommission. Diese Anliegen wurden sehr ernst genommen, und es konnten dann in Gesprächen, auch mit dem Minister, diese Bedenken ausgemerzt werden. Man einigte sich darauf, eine bundes­weite Rentenkommission, früher hat es neun Länderrentenkommissionen gegeben, mit Vertretern der Opferverbände zu gründen. Es wird heute diesbezüglich noch einen Antrag vom Kollegen Keck geben.

So konnten auch diese Bedenken der Opferverbände ausgeräumt werden, und ich bin wirklich überzeugt davon, dass wir heute ein sehr gutes Gesetz beschließen, vor allem im Sinne der betroffenen Menschen, die dadurch wieder eine Reihe von Verbesserungen in Anspruch nehmen können. (Beifall bei der SPÖ.)

22.16

 


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