Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 263

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Klikovits zu Wort. – Bitte.

 


22.16.37

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat schon darauf hingewiesen, welch große Verantwortung wir natürlich im Hinblick auf diese dunkle Geschichte Österreichs insbesondere den Opfern gegenüber haben. Wir haben das ja auch in verschiedenen anderen Gesetzen bereits, glaube ich, sehr eindeutig dokumentiert, dass wir diesen Opfern zumindest in Form von Abgeltungen Wiedergutmachung leisten wollen. Das ist auch mit diesem Opferfürsorgegesetz so, das 1947 beschlossen wurde, um eben die soziale Fürsorge für die Opfer des Nationalsozialismus zu leisten.

Dementsprechend wurde dieses Gesetz geschaffen, und mit vielen Novellierungen, das wurde bereits angesprochen, hat es bis heute Gültigkeit. Insgesamt betrifft es derzeit noch 1 902 Personen, und das ist Grund genug für uns, dieses Opferfürsorge­gesetz auch dahin gehend zu novellieren, dass die Verfahren, die es diesbezüglich gibt, tatsächlich beschleunigt werden.

Es ist außerdem, glaube ich, erstmals ein wichtiger und sichtbarer Beitrag zum Gelin­gen einer Verwaltungsreform. Ich denke, wir können das auch in dieser Hinsicht beur­teilen.

Meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen, dass die Landeshauptmännerkonferenz das begrüßt und dass künftighin diese Verfahren erstinstanzlich beim Bundessozialamt abgehandelt werden sollen. Das ist gut und richtig so, auch wenn es diesbezüglich Kritik von einzelnen Verbänden gibt, die die Verknüpfung von Kriegsopferfürsorge und dem Opferfürsorgegesetz nicht so akzeptieren, aus Gründen, die auch aus deren Sicht dargelegt wurden.

Für uns ist es wichtig, dass wir dieses Gesetz heute beschließen, um dem gerecht zu werden, was unsere Intention ist, nämlich den Opfern aus dieser Zeit zumindest ein bisschen Wiedergutmachung zu leisten.

In diesem Sinne hoffe ich, dass dieses Gesetz auch einstimmig beschlossen wird. Es wird ja auch noch einen Abänderungsantrag geben, der noch eine zusätzliche orga­nisatorische Verbesserung bringen wird. Das ist gut so, dem werden wir zustimmen. Wir werden das aus vollster Überzeugung für unsere Verantwortung die­sen Opfern gegenüber tun, wir werden aus vollster Überzeugung diesem Gesetz unsere Zustim­mung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Restredezeit Ihrer Fraktion: 9 Minuten insgesamt. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 2 Minuten. – Bitte.

 


22.20.00

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vollzug des Opferfürsorgegesetzes ist derzeit Ländersache, und das war in sehr vielen Fällen nicht gut so. Es gab erklärbare und unerklärliche Verzö­gerungen bei den Verfahren in einzelnen Bundesländern, auch bei der Bereitschaft der Bundesländer, auf Anträge einzugehen, gab es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Es gab auch Bundesländer, die man dafür loben müsste, wie gut sie gearbeitet haben.

 


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