Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 264

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Insgesamt waren und sind wir bereit, dieser Regelung der Verbundlichung, die jetzt vorgeschlagen wird, zuzustimmen, weil sie mit einer bedeutenden Verfahrens­verkür­zung verbunden ist. Das finden wir gut, das finden wir richtig.

Weniger gut, Herr Bundesminister, finden wir, dass, obwohl die Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz 1964 zum letzten Mal angehoben worden sind, diese nicht, wie von uns vorgeschlagen, einmalig valorisiert werden. Das ist schade, aber im Prinzip, was den Kern des Opferfürsorgegesetzes betrifft, sind wir einverstanden, ebenso mit der vorgeschlagenen Abänderung. (Beifall bei den Grünen.)

22.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dolinschek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.21.23

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wenn künftig der Vollzug des Opferfürsorgegesetzes in erster Instanz nicht mehr durch die Ämter der Landesregierungen erfolgen soll, sondern durch die Bundessozialämter und diese für die Opferfürsorgeangelegenheiten zuständig sein sollen, so werden dadurch, weil ja die Bundessozialämter jetzt schon für die Kriegsopfer-, für die Heeres­versorgung, für die Verbrechensopferentschädigung und für Impfschäden verant­wort­lich sind, Synergien genutzt.

Wir erwarten uns natürlich auch eine Verkürzung der Verfahrensdauer. Das wird von uns positiv gesehen. Wir setzen uns ja seit Jahren für eine Verwaltungsreform ein, und das ist ein kleiner Schritt, der umgesetzt wird.

Die bürgernahe Betreuung der Opfer und der Hinterbliebenen vor Ort wird gewähr­leistet, ein umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot durch die Bundes­sozial­ämter ist ebenfalls gewährleistet.

Was die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen betrifft, die Kollege Öllinger erwähnt hat, bin ich auf seiner Seite, dass dort auch einmal etwas getan werden sollte. Aber dieser Gesetzesnovelle zum Opferfürsorgegesetz werden wir unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

22.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


22.22.45

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Der ehemalige deutsche Bundespräsident Richard von Weizsäcker hat einmal in Anlehnung an Krieg und Nationalsozialismus gesagt, dass die Jungen nicht daran schuld wären, was damals geschah, er meinte aber, dass sie die Verantwortung dafür tragen werden, was in der Geschichte daraus wird.

Wir, meine Damen und Herren, sind die Jungen, die Weizsäcker meinte, denn wir sind die, die den Krieg nicht erleben mussten, wir sind die, die zum Glück keine Schuld an den Schrecken und an den Verbrechen von damals tragen. Bei uns also liegt die Verantwortung im Umgang mit den Opfern von damals, und wir nehmen diese Verantwortung unter anderem auch durch dieses Opferfürsorgegesetz wahr.

Führen wir uns doch einmal vor Augen, meine Damen und Herren, was Opferfürsorge im gesetzlichen Sinne bedeutet. Wir unterstützen mit diesem Gesetz Menschen, die damals für mindestens drei Monate zu Unrecht im Zuchthaus oder KZ waren, die keine Berufsausbildung machen konnten, die bleibende und schwere Gesundheitsschädi-


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