Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 237

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tungsgesetz nicht oder kaum schlagend werden wird. Ich habe daher damals den Mi­nisterialentwurf eingebracht, weil ich mit der Regierungsvorlage nicht zufrieden war. Ich bin jetzt sehr zufrieden damit, dass man diesem Verursacherprinzip weitestgehend Rechnung trägt. Daher werden wir auch diesem Antrag heute unsere Zustimmung ge­ben.

Ich bringe auch einen weiteren Antrag ein, der die Wirtschaft und auch die Umwelt be­trifft; es geht um den Einsatz von Plastiksackerln in Österreich. Wir haben hier im Par­lament bereits mehrmals darüber diskutiert. Das Problem ist nicht zu unterschätzen. Wenn wir Tragetaschen aus biogenen Kunststoffen in Österreich verwendeten, würden wir auch die heimische Wirtschaft, die heimische Landwirtschaft sehr unterstützen. Mi­nister Pröll hat damals zugesagt, sich für dieses Anliegen auch im Rahmen von infor­mellen Gesprächen einzusetzen. Ich setze jetzt große Hoffnungen auf den neuen Um­weltminister, dass dies auch tatsächlich geschehen wird.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, The­messl und weiterer Abgeordneter ein.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich einen gemein­samen Weg zu entwickeln, um den Einsatz von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff sukzessive zu reduzieren und gleichzeitig den Einsatz von Tragetaschen aus biogenen Kunststoffen zu forcieren.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

19.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht sohin mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend die suk­zessive Reduktion des Einsatzes von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff

eingebracht in der 16. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 11. März 2009 im Zu­ge der Behandlung des Berichts des Umweltausschusses über den Antrag 464/A der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundes¬gesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Um­weltschäden (Bundes-Umwelthaftungsgesetz – B-UHG) (96 und Zu 96 d.B.)

Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff belasten die Umwelt über viele Jahr­hunderte. Innerhalb der EU werden jährlich 250.000 Millionen Tonnen Verpackungsfo­lien aus heute gebräuchlichem Kunststoff weggeworfen. Allein in Österreich werden pro Jahr rund 7.000 Tonnen Polyethylen-Sackerl in Umlauf gebracht, über 400 Millio­nen Plastiktüten sind pro Jahr zu entsorgen.

Der Verrottungsprozess heute gebräuchlicher Verpackungsfolien, die durchwegs petro­chemischen Ursprungs sind, dauert zwischen 400 und 600 Jahre.

Biokunststoffe hingegen, die aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt werden, verrot­ten rasch und rückstandsfrei und entlasten zudem die ohnedies limitierten Vorräte fos-


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