Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 71

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krimineller Energie, werden sich dem auch in Zukunft entziehen können und auch tatsächlich entziehen. Die werden nicht in irgendeinem Register aufscheinen oder als Lobbyisten im eigentlichen Sinn auftreten, denn wenn Geld verteilt wird und Leute bestochen werden, hat das nie etwas mit Lobbying zu tun, sondern ist rein kriminell. Al­so auch das ist klar. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch eine Klarstellung, weshalb es uns ein Anliegen war, hier die freien Berufe so he­rauszuhalten und nicht Lobbyisten gleichzusetzen: weil es schlicht und einfach eine andere Qualität hat. Erstens liegt ja offen, wenn jemand einen freien Beruf hat. Der Be­treffende ist in einer Liste eingetragen, hat eine Berufsprüfung gemacht, er unterliegt auch einer besonderen Beaufsichtigung und hat auch eine Verschwiegenheitspflicht. Und diese Verschwiegenheitspflicht ist in Wirklichkeit ein Schutz des Klienten, genauso wie beim Arzt ein Schutz des Patienten. Wenn offengelegt werden müsste, welcher Arzt von welchem Patienten etwas bekommt oder vielleicht ein größeres Honorar hat, wäre das in Wahrheit ein Eingriff in die Privatsphäre der Menschen, die behandelt wer­den. Es würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass wir ein Berufsverbot haben, und das ist genau das, was wir eben nicht wollen. Wir wollen eben den Politiker, der auch einen Beruf ausüben kann, weil es wichtig ist, dass hier Menschen sitzen, die nicht nur Politik machen, denn das verarmt letztendlich dieses Parlament ganz massiv, und jeder, der dafür eintritt, tut der Demokratie nichts Gutes. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Parteienfinanzierungsgesetz hat auch positive Ansätze, keine Frage, aber wenn letztendlich übrig bleibt, dass die Parteienförderung massiv – nicht zu 100 Prozent, sondern nur zur 97 Prozent, wie uns der Bundeskanzler aufgeklärt hat – erhöht wird, dann ist das der entscheidende Punkt, wo wir schlicht und einfach nicht mitgehen kön­nen. Das ist dem Wähler, das ist der Bevölkerung nicht zumutbar. Deswegen haben wir die Reißleine gezogen und sind nicht dabei. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Sie können ja das Transparenzpaket mit beschließen!)

Das ist kein Anlass, uns gegenüber da jetzt irgendwelche Polemik zu äußern, sondern das ist eben eine klare Einstellungssache. Unsere Einstellung ist: Wir sind für die Fi­nanzierung der Parteien durch Parteienförderung, aber nicht für eine 97-prozentige Er­höhung, und wir sind auch ganz klar dafür, dass man erkennt, wo Geld fließt und in welchem Zusammenhang ein Politiker steht. Und deswegen haben wir da die Reißlei­ne gezogen.

Letztendlich zum Unvereinbarkeits- und Bezügebegrenzungsgesetz: Da gibt es jetzt Klarstellungen. Es gibt jetzt das, was wir wollten, nämlich eine erhöhte Transparenz, nicht das, was andere wollen, vor allem die Grünen: Strafen und Verbote. Wir haben gesagt, es muss offengelegt werden, und das ist insofern sinnvoller geworden.

Ich stelle jetzt – denn die Redezeit droht abzulaufen – einen Abänderungsantrag zum Unvereinbarkeits- und Bezügebegrenzungsgesetz. Das ist in Wirklichkeit jetzt nur eine redaktionelle Klarstellung, damit man feststellt, welche Bezüge in Zukunft offengelegt werden müssen in Kategorien.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stefan, Dr. Wittmann, Mag. Gerstl und weiterer Abgeordneter

In Ziffer 5 wird der Abs. 3 wie folgt geändert:

Die Mitglieder des Nationalrates oder Bundesrates haben bis zum 30. Juni des Folge­jahres die durchschnittlichen monatlichen Bruttobezüge einschließlich von Sachbezü­gen aus den gemäß Z 1 und Z 2 gemeldeten Tätigkeiten in der Form zu melden, dass sie angeben, in welche der in Abs. 6 angeführten Kategorien die Höhe der Einkünfte gem. Z 1 und Z 2 insgesamt fallen.

 


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