Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 224

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sondern es wird einvernehmlich etwas gekündigt beziehungsweise beendigt, das in Wirklichkeit schon länger obsolet ist und über das Wiener Übereinkommen über kon­sularische Beziehungen mehr oder weniger geregelt ist.

Konsularische Beziehungen sind für uns alle, die wir reisen, die wir uns in andere Ge­genden der Welt begeben, sehr wichtig. In diesem Wiener Übereinkommen über kon­sularische Beziehungen wird geregelt, was ein Konsul macht, was seine Tätigkeit ist. Wir haben elf Generalkonsulate auf der Welt, zum Beispiel drei in den USA, in Los An­geles, New York und Chicago, und auch in anderen Teilen der Welt. 280 Honorarkon­sule tun Dienst für die Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, versorgen sie mit Visa, stehen bei, wenn es in Notsituationen um Hilfestellungen geht. Ich erinnere zum Bei­spiel nur an den Tsunami in Thailand. Damals waren die Konsule sehr wichtig, die vor Ort geholfen haben.

Die Zeit läuft, die KollegInnen mahnen schon – zusammenfassend: Die Beendigung des Konsularabkommens ist im Sinne der Rechtsbereinigung notwendig geworden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.21

21.21.09

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort seitens der Berichterstatter wird nicht gewünscht.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag ge­trennt vornehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29: Antrag des Au­ßenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Ände­rung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexika­nischen Staaten über kulturellen Austausch, in 1831 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B­VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 30: Antrag des Außenpoliti­schen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellun­gen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates, in 1911 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B­VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür stimmen, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 31: Antrag des Außenpoliti­schen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft, in 1912 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B­VG die Ge­nehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig an­genommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Be­endigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialisti­schen Republik Rumänien, in 1913 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

 


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