Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 223

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facto am Transport zerfällt. Es hat Mexiko nichts davon und wir auch nichts, und daher geht es eigentlich um andere Kulturgüter.

Da tritt schon ein grundsätzliches rechtliches Problem auf, wenn eine nationale Ge­setzgebung, wie sie in Mexiko derzeit besteht, sagt, wenn etwa zwei Museen einen in­ternationalen Vertrag abschließen, in Mexiko aber dann die Rechtssituation vorliegt, dass möglicherweise ein Gut nicht mehr ausgeführt werden darf, dann unterliegt man de facto der Rechtsanwendung eines anderen Staates, ohne sich dagegen wehren zu können. Darum haben wir gemeinsam – Mexiko hat dem zugestimmt – ein solches Übereinkommen abgeschlossen, damit zukünftig gar nicht erst solch eine internatio­nale Rechtsstreitigkeit entsteht, sondern klargestellt ist, dass Kulturgüter, wenn sie zur Ausstellung ins jeweils andere Land gebracht werden und dort ein paar Monate gezeigt werden, dann auch wieder zurückkehren.

Das war notwendig und ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass wir zukünftig ver­mehrt gemeinsam mit Mexiko Kulturgüter ausstellen, aber, wie gesagt, der Penacho ist davon nicht betroffen.

Die 100-Jahr-Feier, die im November dieses Jahres in Albanien zelebriert wird, ist der Anlass dafür, dass wir eben mit einem Kulturgüter-Abkommen klarstellen, dass wir zu Leihzwecken Schwert und Helm des Skanderbeg nach Albanien bringen und danach wieder nach Österreich zurückführen.

Das ist, glaube ich, von großem symbolischem Wert. Herr Abgeordneter Großruck hat das erwähnt, und wir hören es auch von den offiziellen albanischen Stellen. Wir haben damit auch eine gute Rechtsgrundlage, sodass auch dort klar ist: zu Leihzwecken wird ausgeborgt und danach wieder rückgeführt.

Ich glaube, dass das zwei Paradeabkommen sind, die uns zukünftig auch mit anderen Ländern eine gute Vorgangsweise in dieser Richtung bewerkstelligen lassen. Ich be­grüße es sehr, dass das zumindest die Mehrheit hier im Haus findet, und darf noch ein­mal besonders der freiheitlichen Fraktion sagen: Die Frage Federkrone ist schon abge­handelt. Etwas, das nicht transportfähig ist, kann man auch beim besten Willen nicht transportieren. Daher keine Sorge, der Penacho bleibt im Völkerkundemuseum. – Vie­len Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Wurm gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.18.10

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch mich freut es außerordentlich, dass nun mit diesem Übereinkommen zwischen Österreich und Albanien diese kulturelle Leihgabe, die von großer Wichtigkeit ist – die Gäste sitzen auf der Besuchertribüne –, ermöglicht wird und dass Schwert und Helm in Albanien ausgestellt werden können.

Ich hatte die Gelegenheit – Sie (in Richtung Besuchergalerie) sind ja jetzt Vorsitzland des Europarates –, Ihr Land zu besuchen, und ich muss sagen, es war spürbar, dass Ihnen das ein Anliegen ist. Ich bin froh, dass es heute hier zu dieser Beschlussfassung kommen wird. Ich bedanke mich wirklich noch einmal dafür, dass es – auch das habe ich beim Besuch gehört – in Zusammenarbeit mit der Präsidentin, dem Zweiten Präsi­denten Fritz Neugebauer und dem Bundespräsidenten gelungen ist, diesen Wunsch zu erfüllen. Das ist eine richtige und wichtige Angelegenheit, die wir hier erledigen.

Was heute in der Diskussion über die verschiedenen Abkommen überhaupt noch nicht zur Sprache gekommen ist, ist die Beendigung des Konsularübereinkommens zwi­schen Österreich und Rumänien. Das ist kein unfreundlicher Akt von Österreich aus,


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