Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 222

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zur Zufriedenheit aller beenden zu können. An ihre Stelle sollte nun eine intensivere kulturelle Kooperation treten, die für beide Seiten fruchtbar und gewinnbringend ist.

Ob die Federkrone letztendlich an Mexiko ausgeliehen werden kann, das wird die Wis­senschaft entscheiden. Wir haben heute schon gehört, eine Studie der TU hat erge­ben, dass die Federkrone nicht auf dem Luftweg transportiert werden kann, aber es wird jetzt geprüft, ob der See- oder der Landweg möglich ist. Physikalische Gesetze können wir nicht ändern, politische Gesetze hingegen schon. An mangelnden rechtli­chen Rahmenbedingungen soll der Verleih der Federkorne in Zukunft jedenfalls nicht mehr scheitern müssen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. – Bitte.

 


21.13.25

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zum Thema Federkrone haben wir uns schon öfter unter­halten, da wiederhole ich mich jetzt nicht. Unser Antrag aus den Jahren 2007, 2008 und so weiter ist bekannt, wurde im Ausschuss verhandelt, und unsere Meinung dazu ist auch bekannt.

Was mich jetzt mehr interessiert, ist eher dieser Leihvertrag, mit dem man jetzt mehr oder weniger über dieses Abkommen eine Immunitätsgarantie abschließt. Was bedeu­tet das? – Wir haben ja eigentlich bilaterale Rechtssicherheit. Wenn etwas unrechtmä­ßig zurückgehalten wird, dann kann man es ohnehin zurückfordern. Die Immunitätsga­rantie bedeutet, dass es trotzdem zurückgegeben werden muss, obwohl es rechtmäßig in das Land gehören würde. Das bedeutet das eigentlich, und da sollte man schon ein bisschen vorsichtig sein.

Im Zusammenhang mit Mexiko ist das ein diplomatisches Parkett, auf das wir uns be­geben, um irgendetwas zu konstruieren, damit die Federkrone im Sinne einer Dauer­leihgabe dort hinkommen kann. Das soll mir recht sein. Wie sie dorthin kommt, ist mir egal, wir sind ohnehin dafür, dass sie als Dauerleihgabe nach Mexiko kommt. Aber im Zusammenhang mit dem Bildnis „Wally“ im Jahr 1998 zum Beispiel hätte das bedeutet, dass Österreich dieses Bild trotzdem zurückbekommen hätte, obwohl es von der Pro­venienz her ganz eindeutig dorthin gehört hätte und die Sammlung Leopold 19 Millio­nen Dollar im Vergleich zahlen musste und Österreich 5 Millionen im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten ausgegeben hat.

Das heißt, mit einer Immunitätsgarantie hätte die Restitution nicht ihr Recht bekom­men. Daher sollte man da ein bisschen vorsichtig sein, es gibt nämlich noch viele Fälle dieser Art. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Vizekanzler Dr. Spindel­egger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.15.17

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein paar Be­merkungen zu diesen beiden Kulturabkommen.

Bei dem Abkommen mit Mexiko steht nicht der Penacho im Vordergrund. Wir haben dazu mittlerweile gemeinsam – Österreich und Mexiko – ein technisches Gutachten in Auftrag gegeben, und das ganz klare Ergebnis: Transportfähigkeit liegt nicht vor. Da­rum wird der Penacho auch weder auf dem einen noch auf dem anderen Weg trans­portiert werden können, denn niemand hat etwas davon, wenn dieses Kulturgut de


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