Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung, 14., 15. und 16. November 2012 / Seite 417

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Seit Kurzem gibt es seitens der Regierungsparteien eine Einigung in Bezug auf das Thema Studiengebühren, eine Einigung, die eigentlich genau das ist, was wir schon vor langer Zeit in unserem 12-Punkte-Plan aufgezeigt haben. Aber es ist das eben noch nicht ganz umgesetzt. Ich sehe aber ein, diese Regierung kann nicht immer gleich die Vorschläge von uns Freiheitlichen erfüllen; das wäre dann doch zu viel, gegen das „Patentrecht“, wenn man so will. Es braucht eben ein bisschen länger – aber gut.

Ein Punkt, der noch aussteht, ist, weil wir ja noch nicht von allen, die zahlen müssten, Gebühren bekommen, dass man ein bisschen die Finanzierung auf breitere Beine stellt; ich nenne das sogenannte Herkunftslandprinzip. Ich weiß, es gibt immer wieder Kritik aus allen möglichen Richtungen: Das kann man nicht, da stehen EU-Regulative vor! – und so weiter.

Jedenfalls: Wenn man ein bisschen mehr Rückgrat der EU gegenüber hätte und wenn man ein bisschen intelligent verhandelt, dann ist es durchaus möglich, dieses soge­nannte Herkunftslandprinzip zu verhandeln und durchzusetzen.

Wir sind ja nicht die Einzigen, das gibt es ja auch in anderen Ländern.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der im tertiären Bildungssektor unverzüglich das ‚Herkunftslandprinzip‘ für Erstinskribenten verankert wird.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Warum wollen wir das?  Es gibt einen Anteil von etwa einem Viertel der Studenten aus Nicht-EU-Staaten, die müssten in ihren eigenen Ländern entsprechende Studiengebühren zahlen; bei uns nicht. Und das ist überhaupt nicht einzusehen. Da gibt es durchaus noch einen Mittelzuwachs, den man einkalkulieren sollte.

Wenn man jetzt das Geld der neuen Studiengebühren  die ja jetzt, wenn diese Regelung endlich Gesetz wird, kommen  nimmt und zusätzlich das Geld, das das Ministerium sowieso in der sogenannten Hochschulmilliarde, die aber scheibchenweise ausgeschüttet wird, also eine Ansammlung von Hunderttausenden Euro, hernimmt, dann sieht man, dass es auch noch Rücklagen gibt.

Herr Bundesminister, in Ihrer Bilanz sind 411 Millionen € an Rücklagen zu sehen, und Sie haben in einer Anfragebeantwortung gesagt, für heuer verwenden Sie davon 16,2 Millionen € und für das Jahr 2013 werden 313,2 Millionen € verplant. Damit bleiben – bei korrekter Bedienung des Taschenrechners – noch etwa 82 Millionen € über. Herr Bundesminister, wofür sind denn diese 82 Millionen €? Die Universitäten würden sie dringend brauchen.

Herr Minister, ich fordere Sie auf, uns erstens einmal zu sagen, wofür diese 82 Mil­lionen € verplant sind und zweitens, wann Sie darauf zugreifen werden!

Weitere Punkte aus unserem 12-Punkte-Plan, die sehr wichtig sind und wo ich mir sicher bin, dass Sie sie noch langsam, aber sicher umsetzen werden, wäre die Verbreitung von Online-Studien. Ich kenne das Ganze aus meinem Heimatland Oberösterreich, von der JKU. Dort ist man schon relativ weit mit der Umsetzung von Online-Studien. Wir erwarten von der Hauptuniversität in Wien, wir erwarten von den


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