Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 51

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Justizausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen in den Jahren 2010 und 2011 (III-373 d.B.).

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 und 4, 5 bis 9, 14 bis 18, 19 bis 23, 24 bis 26, 27 und 28, 29 bis 31, 33 und 34 sowie 35 bis 37 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart. Entsprechend der vorläufigen Neuverteilung der Redezeit innerhalb einer „Wiener Stunde“ ergeben sich für 8 „Wiener Stunden“ folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 112, FPÖ 100, Grüne 88, BZÖ 76 sowie STRONACH 64 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten. Wer damit einverstanden ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

10.43.491. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1988 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird (2020 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen somit zum 1. Punkt der Tages­ordnung.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


10.44.06

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Das BIFIE ist das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens. Wenn man sich den letzten Rech­nungshofbericht ansieht, dann müsste man eher meinen, es handle sich nicht um ein Bundesinstitut, sondern um eine Baustelle, um eine Großbaustelle, und dem soll jetzt mit einem Gesetz entgegengewirkt beziehungsweise sollen Korrekturen vorgenommen werden.

Nur zur Einstimmung: Was meint der Rechnungshof dazu? – Ich zitiere nur ganz kurz aus dem Vorspann: „mangelhafte Zielvorgaben“; die Zuwendungen des BMUKK an das BIFIE wuchsen „auf mehr als das Doppelte an“. „Gleichzeitig verfügte das BIFIE Ende 2010 über Bankguthaben von 8,49 Mill.“ – das heißt, Subventionen fließen dort


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