Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 125

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gegen das Suchtmittelgesetz und in zehn um Vergewaltigung. Bei den 19 bis zu die­sem Zeitpunkt aufgeklärten Fällen hat es sich bei sieben um Stalking gehandelt.

Auf keinen Fall will ich diese Straftaten verharmlosen, aber es ist schon offensichtlich, dass es sich bei diesen Fällen nicht um Terrorismusbekämpfung handelt, und dies war ja der eigentliche Grund, weshalb eine Vorratsdatenspeicherung vonseiten der EU ge­fordert wurde. Jetzt wird das eigentliche Problem der Vorratsdatenspeicherung sicht­bar, denn die EU-Grundrechtecharta garantiert – wie die Europäische Menschenrechts­konvention und auch das in der österreichischen Verfassung verankerte Grundrecht auf Datenschutz –, dass jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden Daten hat.

Wie die oben erwähnte Auswertung zeigt, betrifft die Vorratsdatenspeicherung fast ausschließlich Personen, die keinen Anlass für die Datenspeicherung gegeben haben. Die Behörden ermitteln ihre Daten und sind über das private Verhalten solcher Perso­nen informiert, und dazu kommt dann auch noch die Gefahr des Missbrauchs.

Ich möchte den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Gerhart Holzinger zitieren, der in einer Presseaussendung vom 18. Dezember 2012 Folgendes schreibt:

„Der Verfassungsgerichtshof ist verpflichtet, den EuGH einzuschalten, wenn er Zweifel an der Gültigkeit bzw. Auslegung von Unionsrecht hat. Wir haben Zweifel daran, dass die EURichtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Rechten, die durch die EUGrund­rechte-Charta garantiert werden, wirklich vereinbar ist.“

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

Ich mache darauf aufmerksam, ich werde um 15 Uhr – also in einer Minute – diese De­batte unterbrechen müssen. Wollen Sie dennoch beginnen? (Abg. Herbert verneint dies.) – Dann unterbreche ich bis 15 Uhr, bis zum Aufruf der Dringlichen Anfrage, kurz­fristig die Sitzung.

*****

(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und unterbreche die Verhandlungen über Punkt 9 der Tagesordnung, damit die ver­langte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.21Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Beibehaltung der Wehrpflicht als Ergebnis der Volksbefragung (13793/J)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 13793/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

 


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