Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 241

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21.40.5418. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Ver­fassungsgesetz (B-VG), das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Na­tionalrates, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlge­setz 1971, die Europawahlordnung, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volks­abstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert, das Volksbegehrengesetz 2013 und das Wählerevidenzgesetz 2013 erlassen sowie das Volksbegehrengesetz 1973 und das Wählerevidenzgesetz 1973 aufgehoben werden (2177/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst erhält als einer der Antragsteller Herr Klubobmann Dr. Cap das Wort. – Bitte.

 


21.41.58

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Wie ohnehin bekannt, geht es hier um eine Ini­tiative der beiden Regierungsfraktionen zur Ausweitung und Verbesserung der Beteili­gung der Bevölkerung an den demokratischen Entscheidungsprozessen. Eines ist die Verbesserung des Umgangs mit den Volksbegehren hier im Haus, wo die Möglichkeit geboten werden soll, dass die Einbringer sich auch hier äußern können, dass es eine erste Lesung gibt, dass es einen eigenen Ausschuss gibt, dass es hier viel, viel mehr Öffentlichkeit gibt und dass auf diese Art und Weise auch das Motiv zum Konsens zwischen dem, was die Betreiber des Volksbegehrens anstreben, und den Diskus­sionsprozessen, die es hier im Hause zwischen den Fraktionen gibt, es ermöglicht, dass möglichst viele dieser Punkte dann auch eingehen in die Gesetzgebung hier im Haus. Das ist das eine.

Das andere ist die Bürgeranfrage, die ab einer bestimmten Anzahl elektronisch ge­stützt ist, so wie es überhaupt das Ziel ist, mit elektronischer Stützung hier noch mehr Möglichkeiten und Partizipation anzubieten. Bei der elektronischen Stützung bei den Bürgeranfragen geht es darum, dass dann hier Regierungsmitglieder, wenn es Fragen der Vollziehung sind, direkt befragt werden können, dass Abgeordnete sich hier dann mit Zusatzfragen beteiligen können und dass hier ebenfalls eine Einrichtung geschaf­fen wird, die diese Ausweitung ermöglicht.

Meine Bitte wäre es nur, das nicht zu unterschätzen, sondern darüber nachzudenken – das ist jetzt an die anderen Fraktionen gerichtet –, dass man hier auch dann versucht, mit diesen Instrumentarien optimal umzugehen, weil es ein wirkliches Angebot ist. So wie wir ja auch in Österreich mit Volksbegehren, Volksbefragung, Volksabstimmung Instrumentarien haben, die beispielsweise Deutschland nicht hat, vergleichbare andere Länder nicht haben und wo viele, die sagen, man soll direktdemokratische Instrumen­tarien verbessern oder erweitern, durchaus sich auch engagieren können in der Frage, wie man die Anwendung der Instrumentarien vergrößert und intensiviert, die es längst schon gibt.

Letzter Punkt ist die Frage der Verbesserung für die Anwendung bei den Vorzugsstim­men, wo auf der Bundesliste neu eingeführt werden soll, dass man bei 7 Prozent Anteil an den Parteistimmen vorrücken kann in die Mandatsposition, wenn nicht andere, die mehr Stimmen haben und ebenfalls das nötige Quorum an Vorzugsstimmen, auf der Landeslistenebene auf 10 Prozent kommen. Das betrifft allerdings die großen bevölke­rungsreichsten Bundesländer, wo es schon sein kann, dass eine Partei da dann drü­berkommt, dass das gedeckelt ist durch die Wahlzahl, aber hier wird auf 10 Prozent gegangen und bei Regionalwahlkreisen von 16,6 auf 14 Prozent.

 


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