Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 112

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1. Der § 22 Absatz 5 wird wie folgt geändert:

,Die Gefährdungseinschätzung ist jedenfalls im Zusammenwirken von zumindest zwei Fachkräften zu treffen.‘“

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Auf jeden Fall glauben wir, dass dies eine ganz besonders wichtige Abänderung ist, die diese Fälle Cain und Luca eben verhindern könnte. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben hier einen weiteren Punkt anzuführen, und zwar die Evaluierung, das alte und leidige Thema Evaluierung. Vorgesehen ist, erst 2018 die erste Evaluierung vor­zunehmen. Wir glauben, dass das eine viel zu lange Zeit ist, die Überprüfung müsste zumindest alle zwei Jahre vorgenommen werden. Es gibt ja hier schon einen Antrag, der vorsieht, ab 2016 eine Evaluierung zu beginnen, wobei wir glauben, beginnen ist ja wunderbar, aber beginnen kann man lang.

Es müsste von vornherein alle zwei Jahre evaluiert und nicht erst 2016 begonnen wer­den, wiewohl wir meinen, dass das schon einmal ein richtiger Schritt ist. (Abg. Steibl: Frau Kollegin, da gibt es unseren Antrag ...!) Wir haben auch die Kinder- und Jugend­anwaltschaft in der Steiermark, die das meint, und die Caritas, die ebenfalls meint, dass die Evaluierung alle zwei Jahre vorgenommen werden soll. Ich glaube, das wäre eben auch schon einmal ein richtiger Schritt.

Was die Verschwiegenheitspflicht betrifft, sind das neue Hürden mit dieser gelockerten Verschwiegenheitspflicht in diesem Fall. Wir haben uns hier auch die Meinung der Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz oder die Einwände des Psychologenverban­des angeschaut. Ich glaube, wenn man sich diese kompetenten Stellen zum Partner nehmen würde, mit ihnen eine Kooperation bildet und sich auch einmal die Bedenken dieser Organisationen anhört, kann man in diesem Fall eine wesentliche Verbesserung erzielen.

Kurz gesagt: an sich ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, ein erster Schritt, wie wir meinen, allerdings nur eine halbherzige Lösung. Warum versuchen wir hier nicht, eine Lösung zu machen, die eine komplette, umfassende Besserstellung des Kindes­wohls betrifft, anstatt immer nur Schritt für Schritt kleine Änderungen, kleine Verbes­serungen zu machen? – Wir sind für das Kindeswohl und hoffen, dass wir eine endgül­tige, ordentliche Lösung zustande bringen werden. Dann werden wir auch unsere Zu­stimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

14.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist ausrei­chend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Kitzmüller, Mühlberghuber, Gartelgruber und weiterer Abgeordneter

zu dem Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (2191 d.B.): Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kin­der und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

 


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