Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 40

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Wir haben hier eine absolut unklare Rechtslage, die dringend geregelt gehört, denn: Einerseits Verantwortung einzufordern, Betreuungszeit von Vätern einzufordern, aber andererseits das Unterhaltsrecht nach dem alten Schema beizubehalten – Sie haben es eh gesagt: Mutter betreut und Vater zahlt –, das kann nicht funktionieren.

Sie haben auch die Chance bei diesem neuen Familienrechtspaket vertan, dass man auch einmal seriös über das Modell einer Doppelresidenz diskutiert. Das ist irgendwie bei uns tabu. Warum soll man das nicht als eine Möglichkeit ins Auge fassen?

Es gibt eine Studie, in der Expertinnen und Experten ganz klar sagen: Es gibt Vorteile, es gibt auch Nachteile, und das ist nicht für jedes Kind und für jede Familie gleich gut geeignet. Dieses Thema sollte man einmal diskutieren, aber darüber wird nicht einmal geredet.

Zum Abschluss noch einmal unsere Forderungen – unser Bündnisobmann hat es schon gesagt –: Unterhaltsrecht, bei dem das Existenzminimum für Zahlende und Un­ter­haltspflichtige nicht unterschritten wird, eine generelle Unterhaltsbevorschussung durch den Staat – dazu höre ich allgemeine beziehungsweise mehrfache Zustim­mung – und vor allem ein kinderfreundliches Steuersystem mit einem Kinderabsetz­betrag, der auch zwischen den einzelnen Partnern, Mutter und Vater, gesplittet werden kann. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Daher ist es dringend notwendig, ein neues reformiertes ...

10.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Frau Abgeord­nete, ich habe Ihnen schon ziemlich Zeit darüber gegeben.

(Beifall beim BZÖ für die das Rednerpult verlassende Abg. Haubner.)

Herr Abgeordneter Hagen gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.01.30

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­ter! Hohes Haus! Wir sprechen heute über ein durchaus ernstes Thema. Es gibt sehr viele Betroffene, aber dazu werde ich später noch kommen.

Ich möchte einmal grundsätzlich sagen, dass dieses Familienpaket, das im Februar hier beschlossen wurde, für die gemeinsame Obsorge ein Schritt in die richtige Rich­tung war. Man hat erkannt, dass es in diesem Bereich sehr große Probleme gibt und dass das Kindeswohl in den Vordergrund gestellt werden muss, und das ist hier in ersten Schritten sicherlich richtig angegangen worden.

Eine einvernehmliche Lösung ist – wie Sie, Frau Minister, gesagt haben – etwas Ver­nünf­tiges, wobei man davon ausgeht, dass das Problem dann auch gut gelöst sein sollte. Und jetzt bin ich beim Punkt: Es sollte gut gelöst sein! – Frau Binder‑Maier hat angesprochen, dass rund 90 Prozent der Scheidungen einvernehmlich gelöst werden, es ist nur so, dass das Verfahren nach dem Gesetz zwar einvernehmlich abge­schlossen wird, dass dann aber erst die Probleme beginnen.

Dazu muss man sagen, dass es sich oft um vom System erzwungene einvernehmliche Scheidungen handelt, bei welchen nicht wirklich beiden Partnern gleiche Rechte eingeräumt werden und es letztlich keine vernünftige Lösung gibt. Und dann kommen die Probleme, und wenn auch Kinder im Spiel sind, dann wird es ganz problematisch, denn dann kommt das Problem des Kontaktrechts, das ausverhandelt und oft nicht eingehalten wird.

Die Problematik dabei ist, dass dann die Kinder zum Spielball der Ex-Partner werden und das Kindeswohl nicht mehr im Vordergrund steht. So werden Kinder oft bewusst


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