Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 121

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

des Profils F2 nicht mehr an der ursprünglichen Doktrin des Berufsheeres festgemacht wird und dass auch diese Teilstrategie ihre Ausformung nach den neuen Gesichts­punkten der jetzigen politischen Vorgabe durch das Parlament erhält.

Herr Bundesminister! Ich hoffe, dass bei den Bestellungen der neuen Sektionschefs, die Sie gestern vorgenommen haben, nicht – sagen wir so – die politische Motivation im Vordergrund gestanden ist, sondern die fachliche. Was ich wirklich ein bisschen bedauerlich finde, und daher auch meine Skepsis, Herr Bundesminister, ist, dass es sich bei allen Bestellten um Berufsheer-Befürworter reinsten Wassers handelt. Gestat­ten Sie mir daher, dass ich ein bisschen skeptischer bin bezüglich der Umsetzung.

Da ich jedoch grundsätzlich ein optimistischer Mensch bin und schon damals daran geglaubt habe, dass dieses ÖVP-Reformpapier, das wir seinerzeit eingebracht haben, auch umgesetzt werden wird, bin ich auch nach wie vor optimistisch, dass wir im Interesse unserer Jugend, im Interesse des österreichischen Bundesheers und der Sicherheit Österreichs auch dieses gemeinsame Werk schaffen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Oswald Klikovits, Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Umsetzung der Legislativmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wehr­dienst­reform eingebracht im Zusammenhang mit den Beratungen der Regierungs­vorlage betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslands­einsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 sowie das Truppen­aufenthaltsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport – VwGAnpG-BMLVS) (2200 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (2523 d.B)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Nach der Volksbefragung vom 20. Jänner 2013, die mit großer Mehrheit für die Bei­behaltung der Wehrpflicht ausgegangen ist, wurde vom Ministerrat eine regierungs­übergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, welche noch vor dem Sommer ein Konzept für eine entsprechende Reform des Wehrdienstes zu erarbeiten hatte.

Der Endbericht dieser Arbeitsgruppe wurde in der Vorwoche öffentlich präsentiert und beinhaltet unter anderem eine Reihe von Maßnahmen, für die entsprechende legistische Schritte erforderlich sind. Ein Teil dieser Maßnahmen kann nunmehr mit dem zur Beschlussfassung anstehenden Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungs­gesetz sofort rechtlich umgesetzt werden, für die sieben weiteren Legislativ­maß­nahmen bedarf es noch intensiverer Vorbereitungen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, die im Bericht zur Reform des Wehrdienstes enthaltenen noch offenen Legislativmaßnahmen ehest-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite