Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 122

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möglich zu prüfen und dem Nationalrat entweder eine entsprechende Regierungs­vorlage zu deren Umsetzung zuzuleiten oder bis spätestens Ende 2014 darüber zu berichten, aus welchen Gründen die Umsetzung der erwähnten Legislativmaßnahmen nicht möglich war.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kunasek. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.29.33

Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ja, wir werden dieser Regierungsvorlage zustimmen. In aller Kürze: Es sind notwendige Ände­rungen und Anpassungen in diversen Gesetzen, Heeresdisziplinargesetz, Hee­resgebührengesetz und auch Anpassungen der Dienstrechtsnovelle 2011. We­sentlich für uns war – eine Vorrednerin hat dies bereits angesprochen – der grund­sätzliche Erhalt des Kommandantenverfahrens, angepasst an die neue Situation. Somit ist auch weiterhin eine einfache, rasche und effiziente Verfahrensführung mög­lich.

Wir werden beiden Anträgen zustimmen. Ich bin selbst Informationsoffizier und weiß deshalb auch um die Wichtigkeit dieser Personengruppe.

Herr Abgeordneter Klikovits, alles, was sicherstellt, dass wir in Zukunft eine reformierte Wehrpflicht vorfinden, eine Attraktivierung des Wehrdienstes, wird von unserer Fraktion natürlich unterstützt.

Herr Bundesminister Klug, der Ball liegt bei Ihnen; es gibt noch genug zu tun. Ich sage noch einmal, die Frage ist, wie viel Zeit Ihnen noch bleibt. Sie haben jetzt jedoch den Ball. Er liegt am Abstoß. (Beifall bei der FPÖ.)

14.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter List. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.30.43

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Das BZÖ wird allen neun Materien im Wehrrecht, die von dieser Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle umfasst sind, zustimmen, weil diese Novelle zudem Klarstellungen bringt und eine weitere Adaptierungen ermöglicht. Beispielsweise wird die Aufnahme von Präsenzdienern in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat wesentlich erleichtert.

Bei den wehrgesetzlichen Änderungen haben wir jedoch Bedenken. Das Kommandan­tenverfahren wird neu geregelt. Der Grundwehrdiener hat die Möglichkeit, im Dis­ziplinarverfahren nach dem Einspruch auch Beschwerde beim Bundesverwaltungs­gericht zu erheben. Damit erreicht der Grundwehrdiener jedenfalls aufschiebende Wirkung mit garantiert längerer Verfahrensdauer. Da müssen Maßnahmen ergriffen werden, die das Verfahren möglichst kurz halten.

Geschätzte Damen und Herren! Die Debatte verlangt auch eine Lagebeurteilung zum Zustand des Bundesheeres. Der allgemeine Zustand des österreichischen Bundes­heeres ist nämlich eine Katastrophe.

Herr Bundesminister, das Bundesheer befindet sich auf dem Niveau der achtziger Jahre. In diesen Ruin, und das wissen vor allem die Sozialdemokraten, hat es Ihr gescheiterter Amtsvorgänger Darabos geführt. Mit Duldung und kräftiger Mithilfe der ÖVP wurden laufend Sparpakete geschnürt. Das Bundesheer wurde von dieser


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