Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 211

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hat HPV-Viren in sich. Ich konnte mich aus finanziellen Gründen noch nicht impfen lassen. Vielleicht werde ich dadurch nie Kinder bekommen. – Zitatende.

So also sehen die Menschen die Dinge!

Ich kann nur den Appell an Sie richten, diese Dinge nicht an den Kosten scheitern zu lassen und dies so schnell wie möglich und ohne große Parteienstreitereien in einen Vorsorgekatalog einzubeziehen! (Beifall bei der FPÖ.)

19.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.30.01

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Ich würde gerne noch einmal zur neuen Hebammenregelung kommen, zum Mutter-Kind-Pass. Ich kann mich nur meiner Vorrednerin Ridi Steibl anschließen und auch begrüßen, dass es nach langem Kampf zumindest die eine Beratung durch eine Heb­amme gibt.

Das ist, finde ich, ganz wichtig. Wir alle wissen – egal, ob wir werdende oder schon Väter und Mütter sind, und auch die Väter, die bei der Geburt dabei sind und diesen Prozess miterleben –, welche wichtige Rolle eine Hebamme in dieser ganzen Zeit spielt. Deswegen glaube ich, es ist ein ganz wichtiger Schritt in Richtung Aufwertung der Tätigkeit der Hebammen, es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung der Tätigkeit.

Wir hätten uns allerdings, so wie auch die Hebammen, mehr gewünscht. Ich glaube, es gibt viele, viele Möglichkeiten, die Hebammen noch besser einzubeziehen, den Hebammen mehr Untersuchungen zuzumuten, zu überantworten, beziehungsweise den Frauen, den werdenden Müttern die Wahl zu geben, sich zu entscheiden, die eine oder andere Untersuchung bei der Hebamme machen zu lassen. Im Grunde geht es da nur um drei Untersuchungen, denn die meisten müssen ohnehin von Ärztinnen und Ärzten vollzogen werden.

Es soll zumindest da die Wahlfreiheit gegeben sein, dass sich eine Frau, eine werdende Mutter entscheiden kann, ob sie zu ihrer Hebamme geht, weil sie vielleicht mit dieser Hebamme auch ins Geburtshaus geht, weil sie zu dieser Hebamme viel Vertrauen hat, weil die Hebammen bei der Geburt meistens länger dabei sind, den Geburtsprozess maßgeblich begleiten. Insofern würde ich es sehr begrüßen – wir bringen auch einen Antrag dazu ein –, wenn diese Wahlfreiheit für mehr Unter­suchun­gen, auch laut Mutter-Kind-Pass, gegeben ist und die Hebammentätigkeit insofern noch mehr aufgewertet wird und auch die Wahlfreiheit für Frauen besteht.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein: 

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses (2553 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Art. 2 Z 1 lautet in § 7 Abs. 1 der erste Halbsatz des zweiten Satzes:

 


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