Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 136

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zu den Fragen 23 und 24:

Es wurde vorab von der Bank intensiv geprüft, ob der BayernLB bestimmte Zustim­mungsrechte bei der weiteren gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung der Bank zukom­men. Die rechtlichen Optionen hängen von der Auslegung der jeweiligen Vereinbarun­gen, der weiteren Ausgestaltung der Bank und somit dem angestrebten Umstrukturie­rungskonzept ab.

Weder bei der Gründung einer Verwertungs- oder Abwicklungsgesellschaft noch beim Verkauf von Beteiligungen der Hypo Alpe-Adria-Bank International kommen der Bay­ernLB als ehemaliger Eigentümerin darüber hinausgehende Rechte zu. Die weitere Gestaltung und die Handhabung möglicher Zustimmungsrechte obliegen allein den Or­ganen der Bank, die auch im Interesse des Eigentümers handeln wird.

Im Bundesministerium für Finanzen sind für die Hypo Alpe-Adria seit der Notverstaat­lichung keine Beratungskosten entstanden, da im Sinne der Sparsamkeit und Wirt­schaftlichkeit ausschließlich auf ressortinternes Know-how zurückgegriffen wurde. Eine rechtliche Beratung ist durch die Finanzprokuratur erfolgt. Externe Berater, die in Ein­zelfällen, beispielsweise zur Prüfung von Sanierungskonzepten, beauftragt wurden, waren auf Grundlage der im Zuge von Stützungsmaßnahmen getroffenen Vereinbarun­gen von der jeweiligen Bank zu bezahlen. (Abg. Strache: Unter welchem Titel ist das abgerechnet worden, wenn es keine Beratungskosten waren? Unter welchem Titel?)

Unter meiner Amtsführung ist zudem auch festgestellt worden, dass das Geld der Lan­desbank Bayern, das die Bayern noch in der Hypo haben, Eigenkapitalqualität hat, und daher wurde aufgrund der gesetzlichen Grundlage gemäß dem Eigenkapitalersatz-Ge­setz verboten, dass dieses Geld den Bayern zurückgezahlt wird. Die Bayern sehen das anders und haben Klage eingebracht, um festzustellen, welche Qualität dieses Kapital hat. Dieser Prozess ist anhängig, und zu anhängigen Verfahren möchte ich mich nicht detaillierter äußern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.49

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Erst kürzlich hatten wir, die Mitglieder der Präsidiale, in der Präsidialkonferenz eine ausführliche Debatte darüber, wie wir denn in Zukunft den Dialog zwischen Regierungsmitgliedern und den Abgeordneten dieses Hauses pflegen wollen. (Abg. Öllinger: Dialog war das jetzt kei­ner!)

Wir sind übereingekommen, dass von der früheren Vorgangsweise Abstand genom­men wird und im Sinne des offenen Dialogs keine Polemik von der Regierungsbank geduldet wird. Das heißt aber auch, dass wir von Regierungsmitgliedern dieselbe Fair­ness, wie wir sie untereinander einfordern, gerade auch vonseiten der Vorsitzführung aus, erwarten.

Frau Bundesministerin, wir haben es bis jetzt geschafft, ohne Vorwürfe wie „Wahl­kampfrhetorik“ und „Wahlkampfgeplänkel“ auszukommen (Rufe bei der ÖVP: Bitte?!), auch wenn die Wahlen bevorstehen, ich würde daher bitten, das auch beizubehalten. (Anhaltender Beifall bei SPÖ, FPÖ, Grünen, BZÖ und Team Stronach. – Bravorufe beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Eine anständige Präsidentin! – Abg. Ing. Westenthaler: Diese abgehobene Ministerin! Ungeheuerlich!)

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann Kopf zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.51.28

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Steibl: Das geht zu weit!) Es ist richtig,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite