Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 109

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jeder Änderung der wesentlichen Rechtsgrundlagen an die HeimarbeiterInnen umfas­sen.

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13.50.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 206 der Beilagen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben dazu einen Abän­de­rungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf Artikel I Z 5 des Gesetzentwurfes bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Abänderungsantrag unterstützen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist somit einstimmig beschlossen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hen­des Zeichen. – Auch das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig beschlos­sen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 

13.51.5911. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (197 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­ge­setz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Dienst­ge­ber­abgabegesetz geändert werden (3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 3. SRÄG 2009) (243 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zum 11. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


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