Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 72

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Belohnungen für Ausbilder in der Rekrutenausbildung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Lan­desverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (161 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresge­bührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungs­gesetz 2002 und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Wehrrechtsände­rungsgesetz 2009 - WRÄG 2009) (239 d.B.), in der 32. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 10. Juli 2009

Ende November 2007 hat das Kommando Einsatzunterstützung einen Befehl über Belohnungen für Ausbilder in der Rekrutenausbildung herausgegeben.

Der Inhalt lautete wie folgt:

„Der Herr Bundesminister hat sich bei zahlreichen Truppenbesuchen im Jahr 2007 von der hohen Einsatzbereitschaft und dem hohen Engagement der Truppe überzeugen können. Daher ist es dem Herrn Bundesminister ein besonderes Bedürfnis, den für die Ausbildung der Rekruten verantwortlichen Soldaten und Soldatinnen hierfür Dank und Anerkennung auszusprechen, sowie diese, als zusätzliche Motivation, mit einer mone­tären Belohnung zu begleiten. Durch den Herrn Bundesminister wurden daher zusätz­liche Belohnungsgelder für Ausbilder in der Rekrutenausbildung für das Jahr 2007 zur Verfügung gestellt.

Durch die Dienststellen sind Meldungen bis 04. Dezember 2007 an KdoEU/G1 vorzule­gen.

Diese Meldungen haben zu enthalten

Name des Ausbilder

wie viele Monate der Ausbilder im Jahre 2007 in der Ausbildung tätig war.

Sollten durch die Bediensteten, die in der Ausbildung tätig waren, noch besondere be­lohnungswürdige Leistungen erbracht worden sein, könnten diese in den Vorschlägen besonders (erhöhte Belohnung) berücksichtigt werden.

Um jeglichen möglichen Misskredit gegenüber dieser sichtbaren, leistungsauszeich­nenden Maßnahme hintanzuhalten, ist allerdings sicherzustellen, dass tatsächlich auch nur jenen Ausbildern eine Belohnung zugesprochen wird, deren Dienstleistung nicht durch negative Vorkommnisse (z.B. disziplinäre Vergehen) beeinträchtigt wurde und der zu Grunde liegenden Absicht der Belohnungsmaßnahme zuwider laufen würde.“

Danach gab es leider keine Bestrebungen mehr, eine Belohnungen für Ausbilder in der Rekrutenausbildung zur Verfügung zu stellen.

Auf Grund der hervorragenden Leistungen unserer Soldaten in der Ausbildung von Re­kruten sollte es als Anerkennung für diese Leistungen wieder eine Belohnung geben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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