Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 102

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verlässliche Messung gibt, wie viel Ökostrom die Haushalte tatsächlich beziehen. Das heißt, es beruht alles auf Schätzungen, und daher muss auch das vorab einmal recht­lich geregelt werden – das ist technisch machbar –, um hier eine faire Weiterverrech­nung sicherzustellen.

Auch der Anbieterwechsel ist zu beschleunigen. Hier gibt es erste richtige Ansätze im Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz, das ja vorsieht, dass man maximal drei Wochen nach dem Anbieterwechsel auch den Strom von ihm beziehen kann. Das würde eine Ersparnis von 60 bis 100 € je Haushalt ergeben oder bei den KMUs eine solche von bis zu 250 € im Schnitt.

Eine weitere wichtige Maßnahme wird sein, dass man die Strompreissenkungen bei Großhandelspreisen auch tatsächlich weitergibt. Wenn man nur daran denkt, dass im Juli des Vorjahres der Großhandelspreis von 116 € je Megawattstunde in kurzer Zeit auf 68 € je Megawattstunde gesunken ist und die KMUs nichts davon gehabt haben, dann muss man sagen: Da müsste doch gerade von der Wirtschaftspartei ÖVP deswe­gen ein großer Aufschrei kommen, damit auch die Klein- und Mittelbetriebe ihren Nut­zen davon haben. (Abg. Dr. Bartenstein: Das hat aber nichts mit dem Ökostrom zu tun, Herr Kollege!)

Das Ökostromgesetz verfehlt also eindeutig seine Wirkung. Es bringt nicht mehr Öko­strom in Österreich. Ganz im Gegenteil: Die Klimaschutzziele und auch die Ökostrom­quotenziele werden verfehlt.

Daher müssen wir zunächst diese Einsparungen nutzen, um dadurch die Stromkun­den, die Endnutzer nicht zu belasten – das ist möglich, das habe ich soeben auch vor­gerechnet –, und dann muss man mehr Mittel für eine echte Ökostromoffensive in die Hand nehmen, um Österreich mittelfristig/langfristig energieautark zu machen. Es sollte auch eine Energieautarkie-Zielbestimmung in der Umwelt- und Energiepolitik Öster­reichs geben; am Beispiel Güssing haben wir gezeigt, dass das machbar ist.

Wir müssen auch verstärkt Zukunftstechnologien in diesen Bereichen fördern.

Es ist auch wichtig, dass wir in Zukunft generell als Ziel festlegen, dass die Weiterver­rechnung des Ökostroms gerecht und sachlich fundiert erfolgt. (Beifall beim BZÖ.)

Wir müssen die Großhandelspreise an die KMUs korrekt weitergeben, wir müssen den Anbieterwechsel beschleunigen, und wir müssen die Energieautarkie Österreichs durch eine echte Förderoffensive in den Bereichen Photovoltaik, Solarthermie, Wind­energie, Kleinwasserkraft und auch Biomasse vorantreiben. – Auch das ist notwendig.

Die Thermische Sanierung, die man massiv ausbauen müsste, sei hier gleichfalls er­wähnt.

Die Wertschöpfung bei Förderungen sollte generell beziehungsweise zu einem hohen Anteil im Inland bleiben – auch das sollte ein Kriterium für die Fördervergabe sein –, und wir müssen die Zersplitterung des Förderwesens zwischen Bund, Land und Ge­meinden evaluieren und auf neue Beine stellen.

Das heißt, zuerst müssen wir diese Hausaufgaben machen. Wir haben diese Hausauf­gaben in einen Entschließungsantrag einfließen lassen; dieser ist in schriftlicher Form verteilt worden und liegt vor, er steht zur Diskussion und Beschlussfassung. Sinnvollerweise können wir erst dann, wenn diese Hausaufgaben gemacht sind, auch darüber reden, ob wir ein Ökostromgesetz, das diese Ziele erfüllt, beschließen. – Dan­ke schön. (Beifall beim BZÖ.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag wur­de ob seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz an die Abgeord­neten verteilt; er wurde in seinen wesentlichen Kernpunkten erläutert und steht mit in Verhandlung.

 


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