Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 98

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nach – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf Art. 1 § 2 bezieht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur getrennten Abstimmung über Art. 1 § 3, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 2, § 7, § 8 Abs. 2, 3 und 4, § 9 Abs. 4, § 15 Abs. 1 und 3 sowie § 19 Abs. 2 Z 4 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wenn Sie dem beitreten, dann bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 § 43 bezieht.

Wer sich für diesen Antrag ausspricht, den bitte ich um das Votum. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Damit komme ich zur getrennten Abstimmung über Art. 4, Art. 5 Z 1 § 27b und § 27d, Art. 22 Z 21, Art. 23 Z 17 sowie Art. 24 Z 34 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer diesen Teilen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 47 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes bezieht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit an­genommen.

Ich komme zur getrennten Abstimmung über Art. 53, Art. 54, Art. 56 Z 1, 3, 7, 10, 11 und 12, Art. 58 Z 1 hinsichtlich § 2 Abs. 4 Z 12 und Art. 59 Z 1 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wenn Sie sich hiefür aussprechen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit an­genommen.

Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein be­jahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Wir gehen daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

 


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