Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 128

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Allein die Tatsache, dass diese Betroffene, die Schwester der Ermordeten, nicht wuss­te, wann der Täter aus der Haft entlassen wird, hat dazu geführt, dass sie überhaupt nicht zur Ruhe gekommen ist, dass aber an Psychotherapie als mittelbare Betroffene nur schwer zu denken war.

Dieses Beispiel zeigt Folgendes: Der Kreis der Opfer, die informiert werden müssten, gehört ausgeweitet, einerseits auf Angehörige und andererseits auf nicht verwandte Zeugen. Ich habe das im Justizausschuss angesprochen und habe eigentlich ange­nommen, dass man bis zum Plenum ernsthaft darüber nachdenkt, den Opferkreis zu erweitern. Ich bedauere, dass das nicht passiert ist und dass das hier nicht einmal ein Thema war.

Und, Frau Bundesministerin, ich kann Ihnen auch nicht ersparen, dass ich mit den Be­gründungen, warum es dazu kommt, unzufrieden bin. Die Begründung ist, und das ist schon ein Standardsatz – ich nehme an, da müssen Ihnen die MitarbeiterInnen gar kei­nen Zettel mehr reichen, sondern das ist quasi ein Standardblatt, das Sie hier liegen haben –: Das ist von unserem Justizbudget nicht abgedeckt, das müssen wir aus Kos­tengründen ablehnen.

Ich erinnere an den Kinderbeistand – jetzt haben wir das wieder. Das ist ständig im Zentrum der justizpolitischen Debatte! Offensichtlich ist das eine justizpolitische Man­gelwirtschaft, die wir hier führen müssen, wenn wichtige Opferrechte im Gesetz nicht umgesetzt werden können, weil es kein Geld gibt.

Nur: Das ist inakzeptabel, das ist schlicht inakzeptabel! Die Opfer werden gerne im Mund geführt, denn damit lässt sich natürlich gut Politik machen, aber wenn es etwas kostet, dann sind die Opferrechte schnell vergessen. Und das halte ich für untragbar.

Daher stellen wir den Abänderungsantrag der Abgeordneten Steinhauser, Freundin­nen und Freunde, der genau die Erweiterung dieses Opferkreises, wie ich ihn beschrie­ben habe, zum Inhalt hat.

Ich mache mir keine Illusion und mir ist klar, dass das heute nicht angenommen wird, aber wir sollten ernsthaft darüber nachdenken. Da geht es um Schicksale, und da kann man wirklich etwas bewegen. Abseits der Schlagzeilen ist das für die Betroffenen eine wirkliche Erleichterung. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Steinhauser, Sie müssen den Antrag auch vorlesen, wenn Sie ihn einbringen wollen! (Abg. Mag. Steinhauser: Ich hab’ an­genommen, dass er lang genug ist, damit er nicht verlesen wird! – Abg. Amon: Aber nur, wenn er verteilt wird! Dann muss er verteilt werden!)

Wir werden eine Verteilung in dieser kurzen Zeit nicht mehr auf die Reihe bekommen. Es sind nur noch wenige Redner. Darf ich Sie bitten, den Antrag ganz schnell vorzule­sen, dann haben wir der Geschäftsordnung Genüge getan. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (fortsetzend): Also, es wird der Antrag ge­stellt, Folgendes zu beschließen:

1. Artikel II Ziffer 20 wird wie folgt geändert und lautet:

20. Dem § 149 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Soweit ein in § 70 Abs. 1 StPO genanntes Opfer, ein/e ZeugIn bzw. ein/e Anzei­gerIn dies beantragt haben, sind sie unverzüglich vom ersten unbewachten Verlassen und der bevorstehenden oder erfolgten Entlassung des Strafgefangenen zu verständi­gen. Die Verständigung hat der Anstaltsleiter zu veranlassen.“

2. Artikel III Ziffer 3 wird wie folgt geändert und lautet:

 


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