Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 222

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 38 bis 40 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Eingestellte Redezeit: 3 Mi­nuten. – Bitte.

 


19.32.27

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Kinderrechte in der Verfas­sung – zweifellos eine grundsätzlich positive Sache. Die Vorgangsweise, die hier ge­wählt wurde, ist allerdings sehr durchsichtig.

Bereits seit dem Jahre 1989 besteht die Konvention für die Kinderrechte bei den Ver­einten Nationen – und jetzt versucht man hier etwas durchsichtig, sehr schnell und kurzfristig und auch schlampig die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, um der Opposition den Schwarzen Peter zuzuschieben, weil sie hier nicht mitstimmen will.

Tatsächlich ist aber dieser vorliegende Gesetzentwurf nicht weitgehend genug. Unsere Kritik richtet sich insbesondere darauf, dass nicht darauf eingegangen wird, dass Kin­derrechte im Zusammenhang mit der Familie stehen, dass die Einbettung der Kinder in der Familie Berücksichtigung finden sollte, wie das auch in der UN-Kinderrechtskon­vention verankert ist.

Wie schlampig dieses Gesetz ist, merkt man zum Beispiel in den erläuternden Bemer­kungen, wo zum Artikel 5 festgehalten wird, dass der Schutz des Kindes vor „jeglicher Form“ von Bestrafungen gewährleistet werden soll. – Ich nehme ja nicht an, dass das irgendjemand ernst meint, dass man Kinder grundsätzlich in keiner Form – nämlich in „jeglicher Form“ nicht – bestrafen darf. Ich nehme also an, dass man hier eine sehr schlampige Vorgangsweise gewählt hat, und das zeigt schon, wie da gedacht wurde.

Es ist also ein völlig unzureichendes Gesetz. Wenn man das ernst nimmt, dass man Kinderrechte in der Verfassung verankern will, dann sollte man noch einmal darüber diskutieren, auch mit der Opposition noch einmal darüber reden. Daher unterstützen wir auf jeden Fall den Rückverweisungsantrag. (Beifall bei der FPÖ.)

19.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.34.36

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich habe mit großem Interesse die Einwendungs­debatte heute in der Früh verfolgt, weil ich diese Haltung schon sehr befremdlich finde, wenn man zwei Jahre lang über eine Formulierung eines Grundrechtes für Kinder dis­kutiert, sich dann in einem zweijährigen Konvent dazu findet, eine Konsenslösung an­zubieten, nämlich eine vollständige Formulierung dieses Rechtes auf Basis einer zwei­jährigen Diskussion, der eine Formulierung folgte, die am 7. Dezember 2004 im Kon­sens erstellt wurde, und diese Lösung im Konsens von Frau Mag. Glawischnig als Ab­geordneter getragen wurde, obwohl es damals auch schon die UN-Konvention gege­ben hat.

Ich halte das für sehr durchsichtig. Sie wissen nicht, wie Sie aus Ihrer Blockadepolitik herauskommen sollen und fangen jetzt eine Diskussion an, die Sie zwei Jahre lang ge­führt haben, woraufhin Sie dann selbst im Präsidium diese Formulierung unterschrie­ben haben, die heute hier vorliegt – genau wortgleich hier vorliegt! Die haben Sie da­mals mitgetragen! Die haben Sie mit dem Beschluss vom 7. Dezember 2004 mitgetra-


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