Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 176

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setzt werden, wie insbesondere die Prüfung von Staatshaftungen und die Weitergabe und Verwendung von Steuergelder an Private, zu prüfen.“

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Bezug nehmend auf die heutige Präsentation der Regierung und des Regierungspro­gramms kann ich nur Folgendes festhalten: Angesichts der bevorstehenden Brauch­tumstage war dies ein politischer Perchtenlauf! Schwarz-Rot rasselt mit den Ketten und spuckt Feuer in Form von Worthülsen, zeigt sich aber wieder sofort inhaltsleer und löst sich in Schall und Rauch auf. Aber anders als bei den traditionellen Perchten, von de­nen unsere Kinder wissen, dass sie vor ihnen keine Scheu zu haben brauchen, ist die­se Regierung und ihr Programm sehr wohl zu fürchten.

Die Steiermark wird mit keinem einzigen Wort erwähnt! Sie wissen, ich komme aus einem Gebiet, das stark von Abwanderung betroffen ist: Die Jugend läuft uns davon, weil es keine Ausbildungsmöglichkeiten und keine Arbeitsplätze gibt. Die Firma ATB wurde angesprochen, aber es gibt noch viele andere mehr: Stahl Judenburg, Styria Fe­dern – Kurzarbeit oder Entlassungen in einer krisengeschüttelten Region, die mit den Eurofightern leben muss und gerne mit ihnen lebt.

Ich werde in den nächsten Wochen eine Initiative einbringen, und ich hoffe auf die Un­terstützung vor allem der dort ansässigen Mandatare. Und weil Kollege Grillitsch in der ersten Reihe sitzt: Wir müssen etwas tun, lieber Fritz, und ich glaube, wenn wir es wol­len, dann schaffen wir das auch fraktionsübergreifend. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.55


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird mit behandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Prüf­kompetenz des Rechnungshofes bei Übernahme von Haftungen durch den Staat

eingebracht im Zuge der Debatte zur Erklärung der Bundesregierung in der 6. Sitzung des Nationalrates am 3. Dezember 2008

Im Hinblick auf das Finanzpaket (Bericht 683 des Finanzausschusses über die Regie­rungsvorlage 682 d.B.), welches am 20. Oktober 2008 im Nationalrat und am 21. Okto­ber 2008 im Bundesrat in der XXIII GP beschlossen wurde, das eine gesetzlichen Grundlage geschaffen hat, die den Bund in die Lage versetzt, rasch Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes zur Vermeidung einer beträchtlichen Stö­rung im Wirtschaftsleben Österreichs, zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes zu setzen, sind die fehlenden Kontrollmöglichkeiten des Rechnungs­hofes nicht bedachtet worden.

Zu den "finanziellen Auswirkungen" der Regierungsvorlage zu diesem Gesetz halten die Erläuterungen fest: "Die mit dem Bundesgesetz allenfalls verbundenen finanziellen Belastungen könnten beträchtlich sein, sind jedoch im Hinblick auf die Stärkung des Vertrauens in den Finanzsektor geboten. Zudem wird eine budgetäre Belastung erst durch die konkrete Umsetzung der Maßnahmen erfolgen."

 


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