Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 216

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ten derzeit noch nicht gibt. Sie wird weder vom Bundesministerium für Inneres noch von einem Sozialversicherungsträger angeboten. Zum anderen ist es doch so, dass man es sich als Exekutivbeamter nicht aussuchen kann, wann man einschreitet, wo man eine Amtshandlung durchführt und vor allem nicht, mit wem man es zu tun hat. Das heißt, gerade im Drogen- und Obdachlosenmilieu ist die Ansteckungsgefahr mit die­sen gefährlichen Infektionskrankheiten äußerst hoch.

Daher darf ich Sie, meine Damen und Herren, einladen, diesen Entschließungsantrag auch zu unterstützen, frei nach dem Motto: Wenn schon die Bundesregierung nicht für ausreichend viele Polizeibeamte Sorge tragen kann, dann sollte uns die Gesundheit derjenigen, die wir noch haben, wohl so viel wert sein, dass wir sie möglichst lang zum Wohle der Bevölkerung erhalten.

Auch Sie, Herr Bundesminister, darf ich einladen, gemeinsam mit der Frau Innenminis­terin Ihr Möglichstes zu tun, um die Gesundheit unserer Polizistinnen und Polizisten nach­haltig sicherzustellen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Herbert, Dr. Andreas Karlsböck und weiterer Abgeordneter betreffend kostenlose Tuberkulose- und Tetanus-Impfung für Polizistinnen und Polizisten

eingebracht in der 67. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 20. Mai 2010 im Zuge der Behandlung von TOP 28, Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 634/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnah­me der Pneumokokkenimpfung für Kinder in den kostenfreien Impfplan (693 d.B.)

Über 20.000 Polizistinnen und Polizisten sorgen in mehr als 1.000 Polizeiinspektionen für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung. Im Zuge ihrer Tätigkeit in allen An­gelegenheiten der inneren Sicherheit wie Kriminalitätsbekämpfung, Hilfeleistung und Ge­fahrenabwehr sowie Prävention gefährden die Polizisten immer wieder ihre eigene Ge­sundheit.

Impfungen stellen eine wichtige Möglichkeit dar, das gesundheitliche Risiko zu reduzie­ren. Leider sind noch weit nicht alle sinnvollen Impfungen für Polizisten kostenlos.

Tuberkulose ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit, die durch Tröpfcheninfek­tion hauptsächlich von Mensch zu Mensch übertragen wird. Der Krankheitsverlauf ist schleichend, oft mit Spontanheilung, aber auch fortschreitend und unbehandelt tödlich.

Der Wert einer Tetanus-Impfung ist unbestritten. Tetanuserreger kommen weltweit vor und finden sich beispielsweise im Straßenschmutz. Bei Infektion kommt es nach un­spezifischem Krankheitsbeginn zu Spasmen der Muskulatur (Kiefersperre). Absolut le­bensbedrohlich sind die Lähmungen der Atemmuskulatur. Trotz Fortschritte der Inten­sivmedizin sterben noch etwa 20 bis 30 % der an Tetanus Erkrankten.

Tuberkulose und Tetanus stellen in der täglichen Arbeit für alle Polizisten eine ständige Bedrohung dar. Um künftig eine kostenlose Schutzimpfung gegen Tuberkulose und Te­tanus für alle Polizisten sicherzustellen, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachste­henden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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