Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 109

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mehr, weil sie ja die Schulden in Euro haben. Was wäre weiter die Folge? – Die Aktien fallen hinunter, die Investoren ziehen ab, und wir starten die Krise neu. Wenn das das Ziel ist, dann sollten wir so vorgehen. Aber ich denke, das kann nicht unser Ziel sein, denn noch einmal so durch die Krise zu steuern, das können wir uns nicht leisten.

Die Krise der Staatsfinanzen hat aber nicht zuletzt in Irland Schwächen der Eurozone zum Vorschein gebracht. Es geht nicht nur um die unterschiedlichen Volkswirtschaften, wie es Kollege Kogler angesprochen hat, nämlich hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, sondern es herrscht auch Steuerwettbewerb unter den Euro-Ländern. Innerhalb der Eu­ropäischen Union sind zwar nicht in jedem Land die Bemessungsgrundlagen gleich, aber es geht nicht an, dass zwölf Länder innerhalb der Union deutlich niedrigere Kör­perschaftssteuersätze als Österreich haben und die meisten dieser Länder sogenannte Nettoempfänger sind. Das kann, wenn man eine gemeinsame Währung dauerhaft hal­ten möchte, so nicht funktionieren, daher brauchen wir mehr und nicht weniger Europa. Ich bin auch der Meinung, wir brauchen eine abgestimmte Politik in Steuer- und Wirt­schaftsfragen.

Noch etwas wird am Beispiel Irlands deutlich: Ausländische Banken ziehen ihr Geld ab und verschärfen dadurch die Krise der irischen Banken. Daher wird es in Zukunft not­wendig sein – das hat auch Kollege Molterer angesprochen –, die privaten Kreditgeber mehr einzubinden und in die Pflicht zu nehmen, aber auch über eine internationale Fi­nanztransaktionssteuer stärker nachzudenken. Ich denke, das Einbinden der Privaten ist ganz, ganz wichtig, weil sie jetzt durch höhere Risikoaufschläge nur profitieren, oh­ne dass sie wirklich mit Zahlungsausfällen rechnen müssen. Es gibt schon derartige Dis­kussionsansätze auf europäischer Ebene, und das ist gut so.

Abschließend noch einmal: Wir brauchen mehr und nicht weniger Europa! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.57

13.57.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1001 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwesengesetz, das Zahlungsdienstege­setz, das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 982 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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