Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 108

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Hagenhofer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.52.01

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das E-Geldgesetz, wenn man es vereinfacht so nennen kann, oder die Regierungsvorlage dazu – das ist heute schon einige Male gesagt worden, es ist auch sehr, sehr wichtig – unterstützt einen einheitlichen Rechts­rahmen für die Ausgabe von E-Geld.

Das E-Geldinstitut ist ein Finanzinstitut, das in der Ausgestaltung an Zahlungsinstitute angelehnt ist. Das heißt, die Erbringung von Zahlungsdiensten erfolgt unter den Be­stimmungen des Zahlungsdienstleistungsgesetzes. Dabei sind Kredit- und Einlagenge­schäfte so geregelt, dass sie den Kreditinstituten vorbehalten bleiben.

Wesentlich und neu am E-Geldgesetz ist, dass die Ausgabe von E-Geld – unabhängig davon, von wem sie vorgenommen wird, ob eben vom E-Geldinstitut oder von einer Bank – zwingenden Bestimmungen oder Bedingungen unterworfen ist. Die zwingenden Bedingungen und Bestimmungen beziehen sich auf Transparenz im Zusammenhang mit Information, mit Ausgabe, mit Rücktausch und mit den entsprechenden Entgelten, über die auch schon gesprochen worden ist. Das ergibt zum einen für die E-Geld­emittenten gleiche Wettbewerbsbedingungen und für die Kunden und Kundinnen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.

Geschätzte Damen und Herren! Eine Harmonisierung der Zahlungsdienste belebt grund­sätzlich den Wettbewerb. Sie ist positiv, setzt aber auch – und das ist besonders wich­tig – entsprechende Wachsamkeit der Wettbewerbspolitik voraus, denn wesentlich ist ne­ben der richtlinienkonformen Umsetzung dieser Regierungsvorlagen auch die Wach­samkeit in Bezug auf die Stabilität des Finanzsystems und des Konsumentenschutzes.

Kollege Ikrath hat soeben von den Boni-Zahlungen gesprochen, die geleistet wurden und die keiner mehr versteht, die aber die Welt-Finanzwirtschaft ins Wanken gebracht haben. Durch dieses E-Geldgesetz sollte auch diese Unanständigkeit – wenn man es verharmlosend so nennen möchte – eingebremst werden, denn das Vertrauen der Kon­sumentinnen und Konsumenten, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, stellt eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der Finanzinstitutionen dar. – Dan­ke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas zu Wort gemeldet. Freiwillige Rede­zeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.55.04

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Einen Satz zu Herrn Mag. Ikrath – aber es gilt generell –: Manchmal ist es gut, wenn sich Lobbyisten nicht durchsetzen; so auch in diesem Fall. (Abg. Mag. Ikrath: ... keine Ahnung von der österreichischen Kreditwirtschaft hat!)

Meine Damen und Herren, zum Kern-Europa mit zwei Geschwindigkeiten oder Tren­nung in einen harten und einen weichen Euro: Ich halte diese Trennung – und mit mir auch viele Experten – für eine wirtschaftspolitische Geisterfahrt. Im Übrigen gibt es auch Vorteile, wenn der Euro nicht so stark ist: Die deutsche Exportwirtschaft hat das wohl­wollend zur Kenntnis genommen.

Wir haben hier auch anlässlich der Griechenland-Hilfe darüber diskutiert: Wenn zum Beispiel Griechenland aus der Eurozone ausschert, Herr Gradauer, was wäre dann denn die Folge? – Griechenland führt die Drachme wieder ein, die Schulden werden


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