Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.52
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das E-Geldgesetz, wenn man es vereinfacht so nennen kann, oder die Regierungsvorlage dazu – das ist heute schon einige Male gesagt worden, es ist auch sehr, sehr wichtig – unterstützt einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Ausgabe von E-Geld.
Das E-Geldinstitut ist ein Finanzinstitut, das in der Ausgestaltung an Zahlungsinstitute angelehnt ist. Das heißt, die Erbringung von Zahlungsdiensten erfolgt unter den Bestimmungen des Zahlungsdienstleistungsgesetzes. Dabei sind Kredit- und Einlagengeschäfte so geregelt, dass sie den Kreditinstituten vorbehalten bleiben.
Wesentlich und neu am E-Geldgesetz ist, dass die Ausgabe von E-Geld – unabhängig davon, von wem sie vorgenommen wird, ob eben vom E-Geldinstitut oder von einer Bank – zwingenden Bestimmungen oder Bedingungen unterworfen ist. Die zwingenden Bedingungen und Bestimmungen beziehen sich auf Transparenz im Zusammenhang mit Information, mit Ausgabe, mit Rücktausch und mit den entsprechenden Entgelten, über die auch schon gesprochen worden ist. Das ergibt zum einen für die E-Geldemittenten gleiche Wettbewerbsbedingungen und für die Kunden und Kundinnen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.
Geschätzte Damen und Herren! Eine Harmonisierung der Zahlungsdienste belebt grundsätzlich den Wettbewerb. Sie ist positiv, setzt aber auch – und das ist besonders wichtig – entsprechende Wachsamkeit der Wettbewerbspolitik voraus, denn wesentlich ist neben der richtlinienkonformen Umsetzung dieser Regierungsvorlagen auch die Wachsamkeit in Bezug auf die Stabilität des Finanzsystems und des Konsumentenschutzes.
Kollege Ikrath hat soeben von den Boni-Zahlungen gesprochen, die geleistet wurden und die keiner mehr versteht, die aber die Welt-Finanzwirtschaft ins Wanken gebracht haben. Durch dieses E-Geldgesetz sollte auch diese Unanständigkeit – wenn man es verharmlosend so nennen möchte – eingebremst werden, denn das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, stellt eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der Finanzinstitutionen dar. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.54
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
13.55
Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Einen Satz zu Herrn Mag. Ikrath – aber es gilt generell –: Manchmal ist es gut, wenn sich Lobbyisten nicht durchsetzen; so auch in diesem Fall. (Abg. Mag. Ikrath: ... keine Ahnung von der österreichischen Kreditwirtschaft hat!)
Meine Damen und Herren, zum Kern-Europa mit zwei Geschwindigkeiten oder Trennung in einen harten und einen weichen Euro: Ich halte diese Trennung – und mit mir auch viele Experten – für eine wirtschaftspolitische Geisterfahrt. Im Übrigen gibt es auch Vorteile, wenn der Euro nicht so stark ist: Die deutsche Exportwirtschaft hat das wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Wir haben hier auch anlässlich der Griechenland-Hilfe darüber diskutiert: Wenn zum Beispiel Griechenland aus der Eurozone ausschert, Herr Gradauer, was wäre dann denn die Folge? – Griechenland führt die Drachme wieder ein, die Schulden werden
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