Eine abschließende Bemerkung zur Kreditvereinbarung mit dem IWF: Die Finanzkrise hat auch den Internationalen Währungsfonds betroffen. Zahlreiche Unterstützungen zur Stabilisierung haben den Liquiditätsbedarf des IWF erhöht, und daher soll heute auch der Rahmen für neue Kreditvereinbarungen erhöht werden. Österreich wird sich daran mit etwa 4 Milliarden € beteiligen. Für Österreich heißt das im schlechtesten Fall, dass sich aus diesem Engagement der Nationalbank für die Republik eine um maximal 25 Millionen € reduzierte Gewinnabfuhr der Notenbank ergeben kann.
Insgesamt sind dies Vorlagen, die mehr Seriosität und Sicherheit für den Banken- und Finanzsektor mit sich bringen und mehr Stabilität für Euro-Länder bedeuten. Daher werden wir auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
13.48
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen uns noch einmal in Erinnerung rufen, welche Zielsetzung diese EU-Richtlinie, die wir heute umsetzen, hat. Sie ist adressiert an jene Investmentbanken, börsennotierten, international tätigen Banken, die ihren Mitarbeitern unanständig hohe Boni gewähren, die zudem eine falsche Lenkungswirkung entfalten: die Ergebnisse der Bank, statt sie längerfristig zu optimieren, kurzfristig zu maximieren. Daher ist die Intention der Richtlinie, soweit sie auf diese Zielgruppe von Banken ausgerichtet ist, mit einem klaren Ja zu unterstützen. Und natürlich ist auch ihre Umsetzung in österreichisches Recht erforderlich.
Aber wenn wir als nationaler Gesetzgeber eine solche Richtlinie umsetzen, dann liegt es in unserer Verantwortung, sie in einer Form umzusetzen, die auf die Strukturen unserer Kreditwirtschaft Rücksicht nimmt, also sachgerecht umzusetzen. Sonst bräuchten wir Richtlinien ja nur noch abzuschreiben und könnten jede Verantwortung an Brüssel abgeben. Was wir heute aber tun, wird dieser Verantwortung nur teilweise gerecht. Wir nehmen nur sehr bedingt Rücksicht auf Geschäftsmodelle und Strukturen unserer Kreditwirtschaft!
Es wird doch niemand behaupten, dass es in österreichischen Banken Boni-Exzesse gegeben hat. Es wird doch schon gar niemand behaupten, dass es in der Sparkasse in Poysdorf, in der Raiffeisenkasse Bad Ischl oder in der Volksbank in Rattenberg Boni-Exzesse gegeben hat. Daher ist es unsere Aufgabe, darauf zu achten, dass wir gerade jene vielen kleinen Banken, die in der Krise sichergestellt haben, dass die Unternehmen und die Realwirtschaft weiterhin ausreichend finanziert wurden, nicht jetzt durch eine überschießende Regelung, der eine ganz andere Zielsetzung mit ganz anderen Adressaten zugrunde liegt, völlig unsinnig belasten!
Wir haben gehofft, es werde gelingen, Banken bis zu einer Bilanzsumme von 1 Milliarde € von der Verpflichtung der Rückstellungsbildung zu entbinden, da diese nur administrative Aufwendungen, nur zusätzliche Kosten verursachen wird, ohne der Zielsetzung zu dienen! Ich bedauere zutiefst, dass es letztlich nicht möglich war, eine solch sinnvolle Lösung mit unserem Koalitionspartner zu erreichen.
Es wird daher der Koalitionspartner die Verantwortung dafür übernehmen müssen, dass wir mit der Umsetzung der Richtlinie, die in weiten Teilen richtig und gut ist, auch eine Gruppe treffen, die tatsächlich überhaupt nichts mit deren Regelungszielen zu tun hat und die wir nun massiv belasten, was in keiner Weise rechtfertigbar ist. Ich gehe jedoch davon aus, dass wir damit die Diskussion darüber noch nicht abgeschlossen haben. (Beifall bei der ÖVP.)
13.51
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