Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 204

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Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir stimmen sogleich über Artikel 23 des Ge­setzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kolle­gen ab, der eine Änderung der Ziffer 24 lit. b betrifft.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 24, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 27, bean­tragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Artikel 29.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolle­ginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Artikel 29 vor.

Darüber hinaus ist hiezu namentliche und getrennte Abstimmung verlangt worden.

Da das Verlangen auf namentliche Abstimmung von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist über die beantragte Streichung des Artikel 29 die namentliche Abstimmung durch­zuführen, weswegen ich auch so vorgehe.

Die Vorgangsweise ist bekannt.

 


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