Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegin und Kollegen betreffend SOS Familie – Leistung und Gerechtigkeit
eingebracht in der 91. Sitzung des Nationalrates, am 22. Dezember 2010 im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.) (Untergliederung UG 25)
Primäres Handlungsfeld einer familienorientierten Gesellschaftspolitik ist die Herstellung bzw. Absicherung der Leistungsgerechtigkeit für Familien, die die Generationenfolge und damit das Humankapital der Zukunft sichern und zugleich die Kontinuität unserer wirtschaftlichen und sozialen Kultur garantieren.
Die Kinder, die heute nicht geboren und in den Familien zu gemeinschaftsfähigen Menschen erzogen werden, fehlen morgen als tragende Säule des Gemeinwesens, z. B. als Steuer- und Beitragszahler und als qualifizierte Arbeitskräfte. Dieser Zusammenhang, der angesichts des demographischen Wandels zunehmend ins öffentliche Bewusstsein tritt, zeigt die enorme Bedeutung, die Unterhalt, Betreuung, Pflege und Erziehung der Kinder für die Zukunftsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme sowie für die Innovationsfähigkeit der Gesellschaft und damit für die Zukunftsfähigkeit des Lebensraumes und des Wirtschaftsstandortes haben. Die in den Familien erbrachten Leistungen stellen – ökonomisch ausgedrückt – einen enormen externen Nutzen für die gesamte Gesellschaft dar.
Allerdings ist das Verständnis für den Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung der Generationen untereinander weitgehend verloren gegangen. Ursächlich dafür ist ein ökonomischer Leistungsbegriff, der sich auf die Industrieproduktion verengt hat und die Haushaltsproduktion ausklammert.
Die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen im Familienbereich beweisen einmal mehr, dass Familien in Österreich für ihre Leistung nicht belohnt, sondern bestraft werden.
Daher fordern wir vom BZÖ mehr Gerechtigkeit für österreichische Familien unter anderem durch:
Beibehaltung der Familienbeihilfe bis zum 26. Lebensjahr;
Beibehaltung der vollständigen 13. Familienbeihilfe;
keine Verringerung des Mehrkindzuschlages;
Beibehaltung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Eltern;
keine Verschlechterungen beim Pflegegeld sowie
die Wertsicherung der Familienleistungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, durch entsprechende gesetzliche Initiativen sicherzustellen, dass die oben genannten Maßnahmen im Sinne von mehr Gerechtigkeit für die österreichischen Familien so rasch wie möglich umgesetzt werden.“
*****
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite