11.32

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ziel der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung war es, die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent zu senken, und wir alle wissen, wir hätten dieses Ziel letzten Endes im Jahr 2020 auch erreicht.

Die SPÖ hingegen verteidigt in ihrem roten Steuerpapier zur Nationalratswahl eine hohe Abgabenquote. Ich darf zitieren:

„Das reflektiert unseren gut ausgebauten Sozialstaat und die leistungsfähige Infra­struktur“. Und: „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass eine hohe Abgabenquote schlecht für Wachstum und Entwicklung ist“.

Wir haben heute schon gehört, dass Frau Abgeordnete Rendi-Wagner keine Freundin von Rechenbeispielen ist. Für die SPÖ sind also hohe Steuern und hohe Schulden ein Garant für einen guten Sozialstaat. Ob allerdings mit den hohen Steuern und den Schulden effizient und sparsam umgegangen wird, das spielt naturgemäß für die SPÖ keine Rolle. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist eine altbekannte Weisheit: Die Republik Österreich hat kein Einnahmenproblem, sondern wir haben ein Ausgabenproblem. Daher brauchen wir auch keine neuen Steuern, weder eine Erbschafts- und Schenkungssteuer noch eine Vermögensteuer. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Krainer: Mit der Rede ...! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Ich muss Ihnen, Frau Rendi-Wagner, widersprechen, wenn Sie gerade bei den Erb­schafts- und Schenkungssteuern meinen, es sei keine Frage von Rechenbeispielen. Auch in der Politik schaden die Grundrechnungsarten nicht, und ich darf dafür ein ent­sprechendes Beispiel bringen. – Herr Kollege Krainer, wenn Sie aufpassen würden, würden Sie manches wahrscheinlich besser verstehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zur SPÖ-Erbschafts- und Schenkungssteuer: Eine Spenglerei mit einem Verkehrswert von 10 Millionen Euro würde eine Erbschaftssteuer von 337 500 Euro erfordern – aber nur dann, wenn der Erbe garantiert, dass die Arbeitnehmer fünf Jahre weiterhin be­schäftigt werden. Wir alle wissen, der Umsatz ist nicht garantiert, er ist keine Selbst­verständlichkeit, man muss sich um den Umsatz kümmern, und wenn der Umsatz sinkt, dann ist es einfach eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, dass man auch die Anzahl der Arbeitnehmer anpasst, ansonsten erleidet man einen Konkurs.

Wenn aber dieser Unternehmer nicht in der Lage ist, diese Anzahl von Arbeitnehmern fünf Jahre hindurch aufrechtzuerhalten, dann greift die Erbschafts- und Schenkungs­steuer ordentlich, und zwar in einer Höhe von 2 450 000 Euro. Das heißt, bei einem Betrieb von 10 Millionen Verkehrswert zahlt man günstigstenfalls 337 500 Euro Erb­schaftssteuer, wenn man aber Pech hat, weil eine Rezession auf uns zukommt, 2 450 000 Euro. Wie soll ein kleiner Unternehmer das zahlen? Soll er sich einen Kredit aufnehmen? Soll er einen Teil des Unternehmens verkaufen? (Ruf und Gegenruf zwischen den Abgeordneten Matznetter und Deimek.) Wir alle wissen, man kann nicht 5 Prozent eines Einzelunternehmens verkaufen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Die Herausforderung der Zukunft wird nicht die Beantwortung der Frage sein, Herr Kollege, wie wir den Wohlstand vielleicht noch gerechter umverteilen, sondern die Herausforderung der Zukunft wird sein, den Wohlstand, den wir uns erarbeitet haben, auch konservieren und aufrechterhalten zu können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Ich habe mir auch einen weiteren Punkt aus dem SPÖ-Reformpapier zu einer mög­lichen roten Steuerreform angesehen. Da heißt es:

„Kernstück einer SPÖ-Steuerreform“ ist, laut SPÖ-Homepage, eine „Steuerbefreiung“ für Einkommen „bis 1.700 Euro brutto [...] pro Monat [...] ab 2020“.

Die SPÖ scheint da die Neuerungen der letzten Zeit nicht ganz mitverfolgt zu haben, denn: Bereits seit dem 1.1.2019 haben wir den Familienbonus. Das heißt, die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung hat das schon längst umgesetzt, was die SPÖ erst für 2020 fordert. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bereits seit dem 1.1.2019 zahlt man bei einem Bruttomonatsgehalt von 1 750 Euro – nicht 1 700, sondern 1 750 Euro – und einem Kind keine Lohnsteuer, bei zwei Kindern bis 2 300 Euro Monatsbrutto und bei drei Kindern bis 3 000 Euro Monatsbrutto. Seit 1.1.2019! (Abg. Matznetter: ... ohne Kinder, Herr Kollege?) Das heißt, wir haben Ihre Wünsche schon vorweggenommen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Hätte die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung sämtliche Steuerpläne auch umsetzen können, dann hätte es ab 2022 für Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben, jährlich bis zu 3 000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei in Form einer Mitarbeitergewinn­beteili­gung auszuzahlen. (Abg. Vogl: Na super, ein sozial ...!) Das heißt, die Arbeitnehmer hätten so auch am Erfolg eines Unternehmens steuer- und sozialversicherungsfrei mitpartizipieren können. Wir hätten also die Möglichkeit eines steuer- und sozialver­sicherungsfreien 15. Gehalts geschaffen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

So würde eine ehrlich Entlastung ausschauen, und zwar ohne Arbeitgeber und Arbeit­nehmer permanent gegeneinander auszuspielen, wie die SPÖ das immer macht, und ohne neue Schulden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sitzen im selben Boot, das hat die SPÖ noch nicht verstanden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin auch froh, dass wir gemeinsam mit der ÖVP heute diejenigen Maßnahmen beschließen werden, die wir im Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 für 2020 vorgesehen haben.

Erster Punkt, die Entlastung von niedrigen Einkommen über den Sozialversicherungs­bonus: Für Bezieher von Einkommen bis 2 100 Euro brutto im Monat wird es eine Ent­lastung von bis zu 300 Euro im Jahr für Arbeitnehmer und von bis zu 200 Euro im Jahr für Pensionisten geben. Für Selbstständige sowie für Land- und Forstwirte wird der Krankenversicherungsbeitrag auf 6,8 Prozent gesenkt. Auch bei den Arbeitnehmern – und das möchte ich hier ausdrücklich anführen – und bei den Pensionisten hätten wir, das heißt die ÖVP und die FPÖ, uns über eine direkte Entlastung durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge gefreut. (Abg. Loacker: Hätten, hätten!) Wir hätten diese Lösung auch präferiert, wir haben das auch so in den erläuternden Bemerkungen entsprechend vermerkt, aber leider – und das ist die Antwort auf die Frage, die schon mehrfach gestellt wurde – war dies mangels Unterstützung durch Sozialministerin Zarfl nicht möglich. An dieser Adresse können Sie sich bedanken. (Abg. Loacker: ... Minis­terin sonst auch wurscht! Jetzt tut einmal nicht so!)

Zweiter Punkt, die Bürokratieentlastung für Kleinunternehmer bis 35 000 Euro Jahres­umsatz durch eine großzügige Betriebsausgabenpauschalierung und auch eine Anhe­bung der Kleinunternehmergrenze auf 35 000 Euro: Bis zu 400 000 Steuererklärungen hätten dadurch eingespart werden können beziehungsweise werden dadurch einge­spart. Wir entlasten dadurch sowohl die Unternehmer als auch insbesondere die Finanz­verwaltung.

Dritter Punkt, Bürokratieentlastung durch die Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: Die Grenze von 400 Euro ist seit 1982 unangetastet geblieben, wir erhöhen diese auf 800 Euro, und 2021 wäre eine weitere Erhöhung auf 1 000 Euro vorgesehen gewesen. Leider können wir die Schritte, die für 2021/2022 geplant waren, nicht mehr umsetzen. Welche Schritte wären das gewesen?

Es wäre die erste Etappe der Tarifreform gewesen, in der wir den Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt hätten. Wir hätten das Werbungskostenpauschale auf 300 Euro im Jahr erhöht. Damit hätten wir wieder eine Bürokratieentlastung eingeführt, indem sich 60 000 Personen ihre Arbeitnehmerveranlagung erspart hätten.

2021 wäre auch das Jahr der Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes gewe­sen, die auch eine massive Vereinfachung in der Lohnverrechnung – derentwegen alle Unternehmer stöhnen – zur Folge gehabt hätte.

2022 wäre die zweite Etappe der Steuerreform gekommen, die Senkung des Tarifs der zweiten und der dritten Progressionsstufe. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung habe ich schon erwähnt. Die Körperschaftsteuer wäre in zwei Schritten gesenkt worden und, ganz wichtig, auch der Gewinnfreibetrag für Einzelunternehmer wäre massiv ausge­weitet worden. Bagatellsteuern wie die Schaumweinsteuer, aber auch die Masse an Rechtsgeschäftsgebühren hätten wir abgeschafft, und zu guter Letzt hätte es eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Dienstgeberabgaben gegeben, was zu einer weiteren massiven Vereinfachung in der Lohnverrechnung geführt hätte.

Schade, dass all diese Entlastungsschritte vorerst auf Eis liegen. Wir würden diese Steuerreform nach der Wahl gerne mit der ÖVP umsetzen, auch wenn offenkundig ist, dass eine Koalition mit der FPÖ dort offenbar nicht geplant wird. Eine schwarz-grüne oder eine schwarz-rote Koalition würde für die Bevölkerung keine Entlastungen, son­dern Belastungen bringen. Das wäre sicher der falsche Weg. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf mich aber dennoch bei dieser Gelegenheit bei Klubobmann Gust Wöginger dafür bedanken, dass wir gemeinsam die erste Etappe der Steuerreform rübergebracht haben. Ihr plakatiert ja auf euren Schildern, dass das die erste Etappe ist; die nächsten Etappen werden wir auch noch gemeinsam schaffen. Ich bedanke mich auch beim Finanzminister recht herzlich für die Unterstützung.

In diesem Zusammenhang darf ich noch einen Abänderungsantrag einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz geän­dert wird (690 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 1 lautet:

„1. In § 5 wird nach der Z 7 folgende Z 8 eingefügt:

„8. Zuwendungen von Vermögen der in § 718 Abs. 8 ASVG genannten Betriebs­krankenkassen an eine gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftung unterliegen nicht der Stiftungseingangssteuer, wenn die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2021 ent­stehen würde.““

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Bundesgesetz über ein Stiftungseingangssteuergesetz geändert wird (690 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 1 lautet:

„1. In § 5 wird nach der Z 7 folgende Z 8 eingefügt:

„8. Zuwendungen von Vermögen der in § 718 Abs. 8 ASVG genannten Betriebs­krankenkassen an eine gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftung unterliegen nicht der Stiftungseingangssteuer, wenn die Steuerschuld vor dem 1. Jänner 2021 entstehen würde.““

Begründung

Mit dieser Bestimmung soll die im Rahmen der Sozialversicherungs-Organisations­reform geschaffene Möglichkeit, das Vermögen der im ASVG angeführten Betriebs­krankenkassen an neu errichtete Privatstiftungen zu übertragen, von der Stiftungs­eingangssteuer befreit werden. Die Befreiung soll die einmalig im Kalenderjahr 2020 stattfindende Vermögensübertragung erfassen, womit eine Verankerung der Bestim­mung bei den Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen stattfinden soll.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.