23.10

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Mit diesem Antrag wollen SPÖ, NEOS und die Liste JETZT erreichen, dass die Strafrechtssektion im Justizministerium in eine Strafrechtslegistik- und in eine Weisungssektion geteilt wird. Das soll heißen, dass in Zukunft im Strafrecht die Theorie und die Praxis voneinander getrennt sind und wieder nebeneinander laufen. Viel Energie scheint mir in diesen Antrag, der uns vorliegt, nicht investiert worden zu sein. Die Begründung mit dem lapidaren Satz, die Zusammenlegung zu einer einheitlichen Strafrechtssektion habe sich nicht bewährt, wie man in den letzten Jahren beobachten konnte, ohne irgendein Beispiel dafür zu bringen, das ist für mich keine sachlich fundierte Begründung und auch nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich gestehe gerne zu, dass man in der politischen Meinungsbildung zu den Themen Strafrechtslegistik- und Weisungssektion verschiedene Ansichten haben kann. Darüber kann man gerne diskutieren, und es wird in unserem Parlament wohl verschiedene Meinungen geben können und dürfen.

Meines Erachtens hat die Zusammenführung der Sektionen im Jahr 2010 – das ist ja immerhin schon gut neun Jahre her – aber dazu geführt, dass es in der Sektionsleitung eine gute, ja eine exzellente Zusammenschau von Straflegistik und Anwendung der Straftatbestände bei der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften gibt, denn oft – das wissen wir alle – sind es ja die Praktiker, die untersuchenden Staatsanwälte, die gegebenenfalls Änderungsnotwendigkeiten artikulieren und argumentieren. Und die Legistik kann dann so auf kurzem Wege entsprechend nachziehen.

Lassen Sie mich ein Beispiel bringen: Im Zusammenhang mit staatsfeindlichen Ver­bindungen konnte die Sektion einerseits die Staatsanwaltschaften entsprechend unter­stützen und beraten, auch bei der Frage, welche Art der Delikte angeklagt werden kann. Andererseits gab es da Lücken im Gesetz, die in der Praxis offensichtlich wurden und die zu schließen dem Parlament vorgeschlagen wurde.

Was außerdem auffällt, ist, dass der Antrag eine Detailregelung über eine Sektion im Bundesministeriengesetz vorsieht, und meiner Ansicht nach ist es systemwidrig, wenn man im Bundesministeriengesetz so ins Detail geht. Es wird ja im Antrag vorgesehen, dass der Absatz 8 des § 7 geändert werden soll, wodurch detailliert festgelegt wird, wie die Einteilung des Ressorts zu erfolgen hat.

Meine Damen und Herren! Es obliegt laut dem Gesetz, nämlich laut genau diesem Paragrafen, dem Herrn Bundesminister, dem Vizekanzler, die grundsätzliche Organi­sa­tion seines Ressorts vorzunehmen, und dieser Bundesminister ist mit all dem, was er tut, uns, dem Parlament, auch entsprechend verantwortlich. Ich halte es nicht für klug, dem Minister genau vorzuschreiben, wie er sein Haus zu führen hat und wie er sein Ressort aufzubauen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn man schon so einen Antrag macht, dann sollte man die Dinge auch zu Ende denken, denn wenn man eine neue Sektion schafft, dann müsste man gleichzeitig auch die Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes ändern, weil ja dann der Sektions­chef, die Sektionschefin in ein neues Schema und eine andere Verwendungsgruppe ein­zuordnen ist. Auch das fehlt in diesem Antrag.

Zudem ist es meiner Ansicht nach fünf Minuten vor zwölf, ein schlechter Zeitpunkt. Es stellt sich die Frage, warum gerade am Ende einer Gesetzgebungsperiode eine solche Änderung überhastet vorgenommen werden soll. Die Regelungen im Bundesminis­teriengesetz treffen – das wissen wir alle! – normalerweise am Beginn einer Legis­laturperiode die Regierungsparteien, die sich anlässlich einer Regierungsbildung zu­sammengefunden haben.

Wir werden daher dem Antrag auf Rückverweisung an den Verfassungsausschuss, der schon am Präsidium liegt und den Abgeordneter Stefan dann einbringen wird, zustim­men. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Jarolim ist wieder im Begriff, zum Rednerpult zu gehen.)

23.15

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Jabloner. – Bitte. (Allgemeine Heiterkeit.)