13.23

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich eines vorausschicken: Natürlich sind die NEOS dafür, dass geimpfte Personen auch ihre Freiheiten zurückbekommen, so wie Genesene ihre Freiheiten zurückbekommen haben. Dafür hätte es aber wahrscheinlich die heutige Sitzung gar nicht gebraucht, weil der Minister schon jetzt in Verordnungen festlegt, wer mit welchem Nachweis wohin darf, und man hätte auch sagen können, man darf halt auch mit dem Nachweis einer Impfung irgendwohin. Es geht aber wieder einmal um Inszenierung. Sebastian Kurz und seine Landwirtschaftsministerin tun nämlich so, als ob sie auf europäischer Ebene den grünen Pass erfunden hätten – das ist natürlich nicht die Wahrheit.

Worum geht es wirklich? – Die Zettelwirtschaft wird sich fortsetzen. Sie wird sich auch über die nächsten Wochen verlängern, nur werden die Menschen halt zusätzlich zu all den Testzetteln ihren alten gelben Impfpass mitschleppen, um zu zeigen, dass sie ir­gendwo hineindürfen. EU-kompatibel ist das nicht, was Sie da liefern. Es besteht die Gefahr, dass die Österreicher am Ende zwei Pässe nebeneinander haben: einen öster­reichischen grünen Pass und einen europäischen. Der Gesetzentwurf ist nicht begut­achtet worden. Die Bedenken der Ärztekammer, der Wirtschaftskammer sind genauso wie jene von Datenschutzexperten vom Tisch gewischt worden – aber: Vollgas voraus in den Nebel der Datenwolke!

Da sind wir nämlich beim Kernproblem: Die Datenqualität im österreichischen Gesund­heitswesen ist heute so schlecht, wie sie es vor 15 Monaten war. Die Regierung hat in dem Punkt nichts weitergebracht. Beispielsweise hat das Parlament vor einem Jahr ent­schieden: Ja, wenn jemand einen positiven PCR-Test hat, dann gehört das Ergebnis in die Elektronische Gesundheitsakte, gehört das im elektronischen Impfpass verzeichnet, das heißt, dass man die Immunität aufgrund einer Erkrankung genauso erfasst wie die Immunität aufgrund einer Impfung. Das ist nicht geschehen, obwohl das Parlament das beschlossen hat. Davon, dass die Zehntausenden Antigentests, die dauernd gemacht werden, irgendwo datensicher verzeichnet werden, will ich gar nicht reden – da macht jedes Bundesland sein eigenes Spielchen.

Nun haben Sie ein Problem, weil Sie für einen wirklichen grünen Pass so viele Daten zusammenziehen müssen, was Sie technisch nicht schaffen.

Die Impfungen im elektronischen Impfpass: Das geht noch halbwegs leicht. Menschen mit überwundener Krankheit: Die haben Sie nur im Epidemiologischen Meldesystem. Die Antigentests in den Teststraßen: Die unterliegen den verschiedenen Systemen der Länder. Die Wohnzimmerselbsttests, die auch 24 Stunden gelten sollen: Wie Sie die systematisch erfassen, ist nach wie vor ein Rätsel. Die Antikörpertests, die Menschen machen, um nachzuweisen, dass sie noch Antikörper haben, oder um zu überprüfen, ob sie vielleicht eine stille Infektion hatten: Die sind gar nicht systematisch erfasst.

Es hat sich also in 15 Monaten Pandemie niemand darum gekümmert, die Elektronische Gesundheitsakte so weiterzuentwickeln, dass man sie heute wirklich nützen kann. Statt­dessen ziehen Sie jetzt all die Daten im Bundesrechenzentrum zusammen – na viel Ver­gnügen! Während die Bürger nämlich in der Elektronischen Gesundheitsakte selbst nachschauen können, wer wann auf ihre Daten zugegriffen hat, können sie das natürlich mit zusammengezogenen Daten im Bundesrechenzentrum nicht mehr machen – da sind die Bürger nicht mehr Herr und Herrin ihrer eigenen Daten.

Es ist auch nicht klar, welche Antikörpertests beispielsweise anerkannt sind und welche nicht. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbin­dung von Antikörpertests in den ‚Grünen Pass‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, rechtsverbindlich klarzustellen, welche Antikörpertests im Rahmen des ‚Grü­nen Passes‘ gültig sind und auf welcher Plattform die Antikörpertests von durchführen­den Einrichtungen zur Nachvollziehung eines Immunitätsstatus eingemeldet werden sol­len.“

*****

Mit diesem Gesetz bekommt der Gesundheitsminister wieder gewaltige Verordnungser­mächtigungen. Wir wissen, dass das Gesundheitsministerium dieser Verantwortung nicht gewachsen ist, die mit den großen Ermächtigungen einhergeht. Sie, Herr Minister Mückstein, bekommen jetzt einen Vertrauensvorschuss, und wenn Sie es so vermasseln wie Ihr Amtsvorgänger, ist das Vertrauen auch ganz schnell wieder weg. Ja, wir brau­chen nun mehr Freiheitsrechte für die Bürger und wir brauchen gleichzeitig weniger In­szenierung und weniger heiße Luft von Regierungsmitgliedern!

Es steht außerdem zu befürchten, dass wir uns künftig sehr regelmäßig impfen lassen müssen. Dafür brauchen wir aber einen niederschwelligen Zugang. Wir können ja die Impfstraßen nicht auf alle Zeiten aufrechterhalten. Das heißt, man muss die Strukturen so aufbauen, dass die Menschen jederzeit leicht Zugang zu einer Impfung haben. In anderen Ländern werden Sie beim Ikea oder in Shoppingcentern geimpft, bei uns gibt es diese Flexibilität nicht – nicht einmal ein geschulter Apotheker darf Ihnen in Österreich eine Auffrischungsimpfung geben.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Impfen in der Apotheke“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die das Impfen in Apotheken durch ein entsprechend geschultes Apothekenpersonal ermöglicht.“

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Sie haben hier also eine große Show, eine große Inszenierung. Angeblich kommt der grüne Pass: Es kommt gar nichts. Es kommt eine Verlängerung der Zettelwirtschaft und es kommt wie immer eine wunderbare Selbstinszenierung der Regierung, von der die Bürger aber nichts haben, und um die würde es aber wirklich gehen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.28

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einbindung von Antikörpertests in den "Grünen Pass"

eingebracht im Zuge der Debatte in der 101. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1466/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden - TOP1

Die Einführung eines sogenannten "Grünen Passes" ermöglicht es Personen, als Men­schen mit geringem epidemiologischen Risiko zu gelten, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

•           Sie haben bereits eine Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten

•           Sie haben eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden

•           oder sie können mithilfe eines Antikörper-Nachweises einen Immunitätsstatus    nachweisen

Damit ist vorgegeben, dass der Bundesminister eine Verordnung erlassen kann, welche Antikörpertests in welcher Qualität als Nachweis gelten, allerdings ist nicht ersichtlich, wann diese Verordnung erlassen wird. Das ist problematisch, auch weil Antikörpernach­weise schon seit einiger Zeit als Alternative zu Eintrittstests verwendet werden können und es in der Praxis immer wieder zu Verwirrung kommt, welcher Antikörpernachweis wozu berechtigt.

Tatsächlich muss bei Antikörpertests aber konkret unterschieden werden, was diese überprüfen. Ein Nachweis von IgG- oder IgA-Antikörpern kann mit aktuellen Tests auch in einer Apotheke erfolgen, gibt aber keine Antwort auf eine langfristige Immunität. Ein Nachweis von T-Zellen dagegen eignet sich, um diese zu belegen, hier müssten aller­dings Grenzwerte für die Gültigkeit eines Nachweises geschaffen werden. Auch wenn das Gesundheitsministerium keine Infrastruktur für flächendeckende Antikörpertests schaffen möchte, muss der Minister eine verbindliche Grundlage schaffen, welche Art von Antikörpern unter welchen Auflagen wie lange gültig ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, rechtsverbindlich klarzustellen, welche Antikörpertests im Rahmen des "Grü­nen Passes" gültig sind und auf welcher Plattform die Antikörpertests von durchfüh­renden Einrichtungen zur Nachvollziehung eines Immunitätsstatus eingemeldet werden sollen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Impfen in der Apotheke

eingebracht im Zuge der Debatte in der 101. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1466/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden - TOP1

Größeres Impfangebot erhöht die Durchimpfungsraten

Je größer das Angebot beim Impfen, desto höher sind die erzielten Durchimpfungsraten. Einige sehr progressive Länder lassen deshalb während der COVID-Pandemie sogar in Bars (Israel) oder Supermärkten (USA) impfen. Für Österreich wäre jedoch zumindest das Ermöglichen für das Impfen in den Apotheken schon ein sehr großer Schritt, was in vielen europäischen Ländern auch schon seit Jahren praktiziert wird. In der Schweiz gibt es deshalb die sogenannten "Impfapotheken" mit entsprechend geschultem Personal (1). Ab Mai soll in den Schweizer Apotheken sogar mit den COVID-Impfstoffen geimpft werden dürfen (2), um die größeren COVID-Impfstoff-Liefermengen rascher verimpfen zu können. Vor allem für die folgenden COVID-Impfstoffwellen 2022 ist ein breites nie­derschwelliges Angebot wichtig, um die Impfbereitschaft und die Durchimpfungsraten hoch zu halten.

Impfschulungen für Apothekerpersonal laufen bereits

Dass mehrere Stationen im Impfprozess dem Ziel einer höheren Durchimpfungsrate entgegenstehen, haben nun auch die Gesundheitslandesräte erkannt und ein Impfen in der Apotheke vorgeschlagen (3). Entsprechend dem Vorschlag der Gesundheitslandes­räte müssen nun schleunigst die gesetzlichen Grundlagen für ein Impfen in der Apotheke geschaffen werden. Allein die Zeitersparnis, die gerade berufstätige Eltern für sich und ihre Kinder dadurch haben werden, spricht für ein rasches Vorgehen. Die entsprechen­den gesetzlichen Schritte für das Impfen in der Apotheke wären auch eine Anerkennung der Leistungen der Apothekerschaft, die bereits mit den Impfschulungen begonnen hat (4).

Quellen:

(1) https://impfapotheke.ch/

(2) https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/coronavirus-impfung/impforte.html

(3) https://www.diepresse.com/5822982/impfen-bald-auch-in-apotheken-moglich

(4) https://www.profil.at/oesterreich/rechtlicher-druck-aerztevertreter-stoppten-impf-schulung-fuer-apotheker/401361644

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die das Impfen in Apotheken durch ein entsprechend geschultes Apothekenpersonal ermög­licht."

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsge­mäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner. – Bitte sehr.