11.27

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Abgeordnetenkolleginnen und ‑kollegen! Das, was wir heute von Abgeordneter Schwarz gehört haben, war ein bisschen eine Themenverfehlung, wenn man sich das Volksbegehren Für Impffreiheit genauer anschaut (Beifall bei der FPÖ), denn es geht hier nicht um eine Debatte über die aktuelle Coronaimpfung, es geht nicht um die De­batte, welche Impfstoffe für wen geeignet sind – das sind Themen, die wir besser den Hausärzten überlassen –, sondern es geht darum, dass es einen weitergehenden oder klarer definierten Schutz der körperlichen Unversehrtheit der österreichischen Staats­bürger in der Verfassung geben soll.

Wenn man es genau nimmt, haben knapp 260 000 Menschen dafür unterschrieben, dass in Artikel 17 der österreichischen Bundesverfassung festgeschrieben werden soll, dass Menschen, die sich keiner biologischen, chemischen oder hormonellen Behand­lung unterziehen wollen oder die auch keine mechanischen oder elektronischen Implan­tate tragen beziehungsweise sich einsetzen lassen wollen, im Vergleich zu anderen Menschen in Österreich nicht benachteiligt werden dürfen und dass es auch diese Be­handlungen oder diesen Tragezwang in Österreich nicht geben darf.

Das soll in die Verfassung geschrieben werden. Ich glaube, das ist ein Ansinnen, das normalerweise über die Grundrechte schon abgedeckt sein sollte. Die letzten Monate haben aber gezeigt, dass es nicht so selbstverständlich ist, dass die Grundrechte in Österreich durchaus ernster genommen werden müssen und dass es auch gewisse Nachschärfungen in der österreichischen Bundesverfassung braucht.

Ich möchte nur ein paar Beispiele nennen, mein Vorredner hat ja auch schon ein paar Punkte angesprochen: Wer hätte vor zwei Jahren noch gedacht, dass das Epidemie­gesetz so missbraucht werden kann, dass auch vollkommen Gesunde, nicht Getestete und Personen, die nie einen Arzt gesehen haben, als krankheitsverdächtig oder krank unter Quarantäne gestellt und abgesondert werden? Wer hätte vor zwei Jahren gedacht, dass die österreichische Bevölkerung flächendeckend zum Tragen von FFP2-Masken gezwungen wird, was in der Arbeitsmedizin vollkommen undenkbar gewesen wäre, aus gesundheitlichen Gründen? Wer hätte sich gedacht, dass es tatsächlich zu einem ver­pflichtenden Testzwang für praktisch die gesamte Bevölkerung kommt, was vor knapp einem Jahr vonseiten der Bundesregierung noch als vollkommen utopisch verneint wur­de?

Wer hätte gedacht, dass wir jetzt bereits einen indirekten Impfzwang in Österreich haben, zumindest für manche Berufsgruppen? Auch die Lockerungsverordnungen des Herrn Gesundheitsministers weisen immer stärker in Richtung eines indirekten Impfzwangs. Ich frage mich, wann wir dann den direkten Impfzwang haben werden. All das ist nur eine Frage der Zeit! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich wiederhole mich ganz gerne: Es geht nicht um Sinnhaftigkeit und Nutzen einer Impfung. Es geht darum, den Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein­zuräumen. Es geht darum, die Menschen in ihrer freien Entscheidung zu unterstützen. Wir haben in Österreich mehr als genügend Beispiele von Schutzimpfungen, bei welchen eine sehr hohe Durchimpfungsrate erzielt wurde, und zwar vollkommen ohne jeglichen Zwang.

Meine lieben Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, von ÖVP und Grünen! Gehen Sie bitte in sich! Sorgen Sie dafür, dass die bisherigen Lippenbekenntnisse Ihrer Regierungsmitglieder keine Lippenbekenntnisse bleiben, sondern dass die Impffreiheit auch tatsächlich verfassungsgemäß festgeschrieben wird. Als Obmann des Gesund­heitsausschusses freue ich mich darauf, dass wir in Kürze – voraussichtlich noch im Juni – ein Expertenhearing und eine breit angelegte Diskussion zu diesem Thema und zu diesem Volksbegehren im Gesundheitsausschuss haben werden. Ich hoffe, dass auch Ihre Fraktionen hier einer konstruktiven Lösung im Sinne der Grundrechte der österreichischen Bevölkerung zustimmen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.31

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Schallmeiner ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.