17.10

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Becher hat es schon angesprochen: Wir behandeln das sogenannte HeizKG. Ich darf den Langtitel vorlesen: Bundesgesetz über die sparsamere Nutzung von Energie durch verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz-, Warmwasser- und Kältekosten. Warum mache ich das? – Weil in diesem Titel schon sehr vieles enthalten ist. Zum einen: Worum geht es? – Um die Heiz-, Warmwasser- und Kältekosten in Gebäuden. Was ist das Ziel? – Eine sparsame Nutzung von Energie zu bewerkstelligen. Wie soll das ge­schehen? – Mit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung, der in diesem Gesetz ver­stärkt Rechnung getragen wird.

Frau Kollegin Becher, ich kann die Vorwürfe, die da vorgebracht wurden, nicht nachvoll­ziehen. Zu Beginn gebe ich ein paar allgemeine Informationen, die die Notwendigkeit dieses Gesetzes entsprechend darlegen:

Rund 27 Prozent des Energieverbrauchs in Österreich werden für Raumwärme, für Warmwasser und für die Kühlung von Gebäuden aufgewendet. Mit diesem Wert spielt der Gebäudebereich bei der Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele neben dem Verkehrssektor natürlich eine bedeutende Rolle.

Bis 2030 sind die Treibhausgasemissionen um 36 Prozent gegenüber 2005 zu redu­zieren. Bis 2030 soll sozial- und wirtschaftsverträglich eine Reduktion des CO2-Aus­stoßes um rund 3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf rund 5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent erreicht werden. Das heißt, der Bedarf an Energie zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser muss für diese Zielerreichung deutlich gesenkt werden. Damit ist klar, dass die Sanierungsrate bei Gebäuden von derzeit unter 1 Prozent deut­lich erhöht werden muss – eine Situation, die viele Staaten betrifft, nicht nur Österreich.

Es ist von Frau Kollegin Becher schon angesprochen worden, dass die Europäische Union im Dezember 2018 eine Richtlinie zur Energieeffizienz verkündet hat, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und bis zum Jahr 2030 4,4 Prozent des jährlichen Energieverbrauchs einzusparen. Auf Grundlage dieser EU-Richtlinie und unter Berücksichtigung von Anpassungen aufgrund des technischen Fortschrittes, aber auch der Erfahrungen des bisherigen Heizkostenabrechnungs­geset­zes liegt nun die bereits mehrfach angesprochene Novelle über die sparsame Nutzung von Energie im Gebäudebereich vor.

Davor noch kurz ein paar Punkte, die dieses neue Gesetz insbesondere regelt: Rund 600 000 Wohnungen in Österreich sind betroffen. Ein Schwerpunkt – der ist bereits angesprochen worden – ist die Steigerung des Anteils der Energiekostenabrechnung nach Verbrauch. Das heißt, dass die Menschen selber Regelungen treffen können, um die Energie sparsamer nutzen zu können. Außerdem sind die Schaffung neuer Voraus­setzungen für die Selbstablesung und auch Regelungen für fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler vorgesehen. Was natürlich ganz wichtig ist, ist die Verpflichtung für die Energielieferanten, dass es bessere Abrechnungsübersichten gibt und natürlich auch entsprechende Verbrauchsvergleiche angestellt werden.

Es ist ganz klar, dass die Motivation der Wärmeabnehmer zur Energieeinsparung ge­stärkt werden soll. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dieser Gesetzesnovelle die Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Weratschnig.)

17.14

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schrangl. – Bitte.