17.16

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir glauben, dass das vorliegende Gesetz eine echte Entlastung bringt, nämlich einerseits eine echte Erleichterung für die Mieterinnen und Mieter und andererseits auch eine wahre Entlastung für das Klima. Deshalb freuen wir Grüne uns sehr, dass wir heute dieses Heizkostenabrechnungsgesetz beschließen können. Dass wir das Gesetz beschließen, ist einerseits notwendig, weil es eine EU-Richtlinie gibt, andererseits sind aber auch aufgrund von technologischen Erneuerungen, Erneuerungen im Bau und tatsächlich auch wegen des Klimawandels Anpassungen notwendig geworden.

Denken Sie zum Beispiel nur an die Technologie! Es gibt jetzt sehr viel mehr Fern­ableser. Dem werden wir gerecht, aber auch Erneuerungen am Bau: Die Bauphysik hat schon so viele Veränderungen hinter sich und sicher auch noch viele Veränderungen vor sich. Wir haben jetzt im Gegensatz zu früher sehr viel mehr Mehrparteienhäuser in Passivhausstandard. Das heißt, dass es durchaus Sinn macht – denn in ganz vielen Fällen sind die Messkosten sogar deutlich höher als die Kosten für den sehr, sehr kleinen Energieverbrauch in einem Passivhaus –, dass man da entsprechend neue Abrech­nungs­modalitäten findet.

Stichwort Klimakrise: Wenn es natürlich viel, viel mehr warme Winter gibt und noch heißere Sommer, dann hat das auch Auswirkungen auf den Energieverbrauch und vor allem auch in der Bauphysik auf die Verteilung von Wärme und Kälte. All diese Ent­wicklungen berücksichtigen wir in diesem Gesetzentwurf.

Das Herzstück im Heizkostenabrechnungsgesetz sind aber dennoch die transparenten Informationen für die Mieterinnen und Mieter über den eigenen Energieverbrauch. Das ist wichtig, denn wenn man den eigenen Energieverbrauch steuern möchte, dann muss man auch ganz genau wissen, welches Handeln, welches Tun welche Auswirkungen auf den eigenen Energieverbrauch hat.

Es gibt ab sofort ganz genaue Informationen über den Energieverbrauch mit viel, viel mehr Details über das eigene Verbrauchsverhalten. Es gibt aber vor allem auch einen Rechtsanspruch auf diese Information – auch das ist neu. Das Wichtigste: Dieser Rechtsanspruch und diese Detailinformationen gibt es für alle Mieterinnen und Mieter. Diese Mieterinnen und Mieter haben jetzt auch ganz neue Möglichkeiten, die Korrektheit ihrer Abrechnung durchzusetzen. Das ist in meinen Augen nur gerecht.

Zum Abänderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion: Kollegin Becher, Sie haben ja den doch sehr umfassenden Antrag relativ kurzfristig vor der Ausschusssitzung letzte Woche eingebracht. Wir haben versprochen, dass wir uns Ihren Antrag selbstver­ständlich bis zur Plenarsitzung anschauen. Leider sind für uns bei diesen doch weit­reichenden Änderungen noch sehr, sehr viele Fragen offen, denn was bei Ihrem Antrag zum Beispiel fehlt, sind Wirkungsfolgenanalysen.

Was mich aber noch viel, viel kritischer gestimmt hat, ist, dass unsere JuristInnen der Meinung sind, dass bei einer Umsetzung Ihres Antrages größere Rechtsunsicherheit herrscht und vor allem auch ein größeres Prozessrisiko für die Mieterinnen und Mieter besteht. Das kann, glaube ich, nicht in Ihrer Absicht gewesen sein. (Beifall bei den Grünen.)

Insgesamt können wir Ihren Punkten ohne einer weiteren Sicherheitsschleife nicht zustimmen. Ich verstehe auch nicht ganz den Inhalt Ihrer Rede, wenn Sie sagen, dieses Gesetz sei ein Kniefall vor den Konzernen – ganz im Gegenteil, die Mieterinnen und Mieter hatten bei der Betriebskostenabrechnung noch nie – noch nie! – so viele Rechte. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.20

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Eypeltauer. – Bitte.