19.01

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! In den Berichten, die heute auf der Tagesordnung stehen, befasst sich der Rechnungshof mit einer der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit, nämlich mit der Frage, wie es um den Beitrag Österreichs bei der Erreichung der Klima- und Energieziele bestellt ist. Lassen Sie mich kurz darlegen, was der Rechnungshof hierzu festgestellt und zu sagen hat!

Der Klimaschutz zählt ja zu jenen Bereichen, in denen die Zeit dagegenarbeitet und daher rasch zusätzliche Maßnahmen und Anstrengungen in Bezug auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und in Bezug auf die technologischen Innovationen zu unternehmen sind. Mit den bestehenden Maßnahmen werden wir die Klimaziele 2030 und 2050 deutlich verfehlen, daher braucht es wirksame und verbindliche Maßnahmen für die Zukunft.

Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich ist von der Klimaerwärmung besonders betroffen. Der Temperaturzuwachs war im Prüfzeitraum etwa doppelt so hoch wie im globalen Mittel. Österreich war aber auch einer von jenen sechs EU-Staaten, die im Zeitraum 1990 bis 2017 keine Verringerung der Treibhausgasemissionen auswiesen, sondern Österreich verzeichnete leider einen Anstieg um fast 5 Prozent. Da gibt es eben große gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Auswirkungen des Klimawandels. Diese haben wir im Bericht skizziert und das zeigt unser Bericht zum Klimaschutz auch ganz klar auf.

Zur Elektromobilität: Das ist eine Maßnahme zur Reduktion der Treibhausgas­emis­sio­nen, dazu gibt es ebenfalls einen Bericht, aber ich möchte mich jetzt auf den Klima­schutzbericht konzentrieren. In dieser Prüfung haben wir uns zum Ziel gesetzt, zu schauen, wie Österreich die rechtlichen Verpflichtungen und Zielvorgaben, denen wir unterliegen, tatsächlich erfüllt. Wir haben versucht, gesamthaft einen Überblick für den  Bereich Nichtemissionshandel das ist jener Bereich, der 63 Prozent der Gesamtemis­sionen ausmacht zu geben. Wir überprüften, ob die Klimaziele für 2020 und darüber hinaus erreicht werden können. Es handelt sich dabei um Ziele, die politisch festgelegt wurden, und zwar auf unterschiedlichen politischen Ebenen: national, europäisch da wirkt auch Österreich mit  und international.

Es bestanden internationale und unionsrechtliche Verpflichtungen für Österreich, die Treibhausgasemissionen im Bereich Nichtemissionshandel bis 2020 gegenüber 2005 um 16 Prozent zu reduzieren, bis 2030 müssen die Emissionen um 36 Prozent reduziert werden. Zusätzlich gibt oder gab es eine Langfriststrategie der Europäischen Kommis­sion mit dem Ziel, bis 2050 um 80 Prozent beziehungsweise 100 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, und es gibt österreichische Vorgaben, die im Klimaschutzgesetz festgelegt sind. Dies sieht auch eine Aufteilung der jährlichen Emissionsmengen in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Energie und Industrie, Abfallwirtschaft und fluorierte Gase vor.

Der Rechnungshof hat die Jahre 2015 bis 2019 geprüft, wir haben jene Daten in den Bericht aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Prüfung verfügbar waren. Mittlerweile wissen wir, dass der Zielpfad nicht nur 2017, sondern eben auch im Jahr 2019 nicht eingehalten, sondern überschritten wurde. Was wir bei der Prüfung nicht berücksichtigen konnten, sind die neuen Entwicklungen auf europäischer Ebene durch den European Green Deal, da gibt es nämlich noch keine Umlegung auf nationale Zielvorgaben. Klar ist aber, dass natürlich die Zielvorgaben angesichts der fortgeschrittenen Zeit noch strenger ausfallen müssen.

Ja, der Bericht listet auf, wo Österreich steht, und warnt davor, dass es im Fall, dass Österreich die Klimaziele bis 2030 nicht erreicht, zu Strafzahlungen kommen wird. Eine erste Abrechnung auf EU-Ebene wird im Jahr 2027 erfolgen. Das sind, sehr geehrte Damen und Herren, Zahlungen, die man nach Ansicht des Rechnungshofes sinn­vollerweise vermeiden sollte. Für eine nachhaltige Trendwende ist eine dauerhafte Sen­kung der Treibhausgasemissionen mithilfe strukturell wirksamer Maßnahmen, die plan­bar, mit einem regelmäßigen Monitoring überprüfbar und messbar sind, erforderlich.

Der bisherige Mechanismus bei einer Überschreitung der Zielwerte hat viel zu lange gedauert. Es kam erst im Frühjahr 2020 zu einem neuen Maßnahmenpaket, als der Zielwert 2017 überschritten wurde. Das haben wir kritisch gesehen. Bis 2016 konnte durch die Übererfüllung der Klimaziele ein Guthaben aufgebaut werden, das sich aufgrund der Zielpfadüberschreitungen jedoch seit 2017 verringerte. Da ist der Sektor Verkehr besonders anzusprechen, er macht ja die Hälfte der Treibhausgasemissionen im Bereich Nichtemissionshandel aus, seit 2016 haben wir da die vorgeschriebenen Reduktionsziele nicht erreicht. Natürlich ist auch der Sektor Landwirtschaft ein relevanter Bereich in puncto Emissionshöchstwerte.

Prognoseberechnungen zeigen, dass Österreich von einer Zielerreichung für das Jahr 2030 und auch von der Erreichung des Zielpfads für 2050 sehr weit entfernt ist. Das hätte eben die Kompensationszahlungen zur Folge. Dem Rechnungshof lagen Schät­zungen vor, die von Beträgen bis zu 9,2 Milliarden Euro für den Ankauf der Emissions­zertifikate ausgehen das entspricht exakt dem Projektvolumen des Brennerbasis­tunnels, den wir heute noch auf der Tagesordnung haben –, dafür sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen in finanzieller Hinsicht zu treffen. Die Kosten werden, wie schon gesagt wurde, zwischen Bund und Ländern geteilt getragen, im Verhältnis 80 : 20. Die Kostenaufteilung erfolgt nach dem Bevölkerungsschlüssel, aber wir glauben, dass da natürlich eine noch stärker verursachergerechte Regelung zielführend wäre, da sie mehr Ambition auslöst.

Wir haben zwei Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich geprüft, denn es ist eine gesamtösterreichische Kraftanstrengung auf diesem Gebiet notwendig. Es gilt ja, auch bei aufgeteilten Zuständigkeiten Ziele gleichermaßen ambitioniert zu verfolgen und auch zu erreichen. Das Land Niederösterreich war in Bezug auf den Prozess, den es aufgesetzt hat, relativ vorbildlich, es gab einen eigenen Prozess mit klaren strate­gischen Vorgaben, eine eigene Monitoringdatenbank. In Oberösterreich fehlte eine geeignete Struktur.

Wir haben auch Empfehlungen ausgesprochen, die für das neue Klimaschutzgesetz relevant sein werden. Diese Empfehlungen werden wir dann in einer Stellungnahme zum Klimaschutzgesetz, wenn dieses in Begutachtung kommt, auf Basis unseres Berichtes entsprechend ausführen. Zentral sind für uns eine präzise Formulierung der Maß­nahmen mit genauen Angaben zum Umsetzungszeitraum, zur Wirksamkeit, zur Finan­zierung. Die Maßnahmen sollten entsprechend ihrer zu erwartenden Treibhausgas­reduktionswirkung priorisiert werden. Es sollte klare harmonisierte Zielvorgaben geben, die Indikatoren sollten auf bundesweit einheitlichen Berechnungsgrundlagen beruhen, damit wir alle gemeinsam diese Kraftanstrengung machen können.

Ja, Klimaschutz stellt in Österreich wie so viele Zukunftsaufgaben insgesamt eine Querschnittsmaterie zwischen Bund und Ländern dar. Es wird deshalb in Zukunft von großer Bedeutung sein, die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den zustän­digen Bundesministerien, zwischen den Bundeseinrichtungen, zwischen Bund und Ländern optimal auszugestalten und geeignete Prozesse für eine gesamthafte Steue­rungsverantwortung zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen zu implementieren. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.10

Präsidentin Doris Bures: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist nun niemand mehr zu Wort gemeldet. Somit wird die Debatte geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses.