13.14

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich möchte zu Beginn ein Kompliment an den Verein Sprungbrett aussprechen. Der Ver­ein Sprungbrett ist eine Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen, die seit 1995, also seit 26 Jahren – coronabedingt ist es einmal ausgefallen –, sehr erfolgreich Betrie­be, die Mädchen und junge Frauen in Technik ausbilden und als Lehrlinge anstellen, auszeichnet. – Und Sie, Herr Bundesminister, haben sich nicht nur den Namen einer Beratungsstelle, die schon sehr lange sehr aktiv ist, angeeignet, nein, was Sie uns erzäh­len, ist auch ein alter Hut!

Ich habe hier (Schriftstücke in die Höhe haltend) nur die Aufzeichnungen der letzten zehn Jahre da. Das AMS hat in den letzten zehn Jahren, Jahr für Jahr, jedes Jahr zwi­schen 50 000 und 60 000 langzeitbeschäftigungslose Menschen entweder aus einer Schulung oder direkt aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder in Arbeit gebracht. Also er­zählen Sie uns bitte nichts über das Sprungbrett, das es schon gibt, und über das Sprungbrett, das noch nicht einmal budgetiert ist, das soll auch einmal gesagt sein (Bei­fall bei der SPÖ), denn für das Jahr 2021 ist kein Cent dafür im Budget vorgesehen, und die 300 Millionen Euro, die Sie vorsehen, müssen erst ins Budget 2022 hineinverhandelt werden. – Viel Spaß und viel Glück dabei!

Es geht aber um die Frauen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und sehr geehrter Herr Minister! Früher haben Sie unsere Vorschläge wenigstens vertagt, jetzt beginnen Sie, Vorschläge der Opposition auch knallhart abzulehnen, obwohl ganz viel noch nicht erledigt ist. Da brauche ich nur die Frauenarbeitslosigkeit, die im Vergleich zum letzten Jahr um 40 Prozent gestiegen ist, die Langzeitbeschäftigungslosigkeit von Frauen, die um 90 Prozent gestiegen ist, und die Situation der Frauen mit einem Einpersonenunter­nehmen herzunehmen. Von den 308 000 Einpersonenunternehmen werden 52 Prozent von Frauen geführt. Wenn Frauen aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gegründet haben – in der Regel sind sie 45 Jahre oder älter, und es wird ihnen sogar angeboten, das zu tun, sie werden motiviert, ein Unternehmen zu gründen –, dann fallen sie mit der Zeit natürlich aus der Arbeitslose raus, sie fallen aus der Notstandshilfe raus und gleiten direkt in die Sozialhilfe Neu, die, wenn die Vermögenswerte angerechnet werden, bedeutet, dass sie, wenn sie ein ganz kleines Unternehmen haben, alles ver­kaufen müssen und gar nichts mehr haben.

Und diese Frauen, nicht alle, aber viele, haben auch Kinder, und Familien leiden ja be­sonders. Sie haben da ja speziell Familien begünstigt, die ohnehin eher zu den mittel- oder gutverdienenden gehören. Es ist ganz schwierig für alleinerziehende Frauen, Fa­milienleistungen, die andere Familien – wie Ihre klassische Familie, die Sie immer hernehmen – bekommen, auch zu bekommen. Daher ist es ganz, ganz wichtig, glaube ich, dass wir in den nächsten zwei Jahren insbesondere Familien besonders unter­stützen.

Ich erlaube mir daher, einen Entschließungsantrag einzubringen, denn gerade Familien brauchen nicht nur Zuwendungen in Bezug auf Kinderbetreuungsleistungen, die noch immer in Österreich fehlen, sondern sie brauchen auch finanzielle Zuwendungen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „13. und 14. Fa­milienbeihilfe für zwei Jahre“.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zuzuleiten, worin festgelegt wird, dass ab Juli 2021 pro Halbjahr eine zusätzliche Familienbeihilfe pro Kind ausbezahlt wird. Die Maßnahme ist auf zwei Jahren befristet.“

*****

Genauso wie Sie seit 14 Monaten überlegen, wie man Arbeitslosigkeit bekämpfen kann  viel ist leider, leider noch nicht passiert –, sollten Sie gut überlegen, wie Sie die Familien in den nächsten beiden Jahren unterstützen, und Sie sollten auch diesen An­trag unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.19

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer, Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend 13. und 14. Familienbeihilfe für zwei Jahre

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1546/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Frauen am Arbeitsmarkt – Maßnahmenpaket zur Krisenbewäl­tigung (837 d.B.)

Die Corona-Pandemie hat viele Familien in finanzielle Notlagen gebracht und Armut ver­festigt. Aktuell sind rund 720.000 Menschen arbeitslos oder zur Kurzarbeit angemeldet. Um sicher einen Weg aus der Krise zu finden, brauchen Eltern und ihre Kinder gerade jetzt mehr Unterstützung und eine spürbare Entlastung. Geld, Zeit und Infrastruktur sind hier die wesentlichen Faktoren, um die Chancen von Eltern und Kindern zu verbessern. Zu dieser Erkenntnis kommt auch der 6. Österreichische Familienbericht 2009 bis 2019 der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration (III-296 d.B.).

Neben neuen Modellen der Familienzeit, besseren Kinderbetreuungsmöglichkeiten und elementarpädagogischer Bildungschancen braucht es daher auch eine finanzielle Unterstützung. Aus diesem Grund soll bereits ab Juli 2021 pro Halbjahr eine zusätzliche Familienbeihilfe pro Kind ausbezahlt werden (13. und 14. Familienbeihilfe). Auf diese Weise erhalten Familien gerade in der aktuellen besonders prekären Phase der Pande­mie bessere Chancen und Perspektiven. Die Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ei­ne Regierungsvorlage zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zuzuleiten, worin fest­gelegt wird, dass ab Juli 2021 pro Halbjahr eine zusätzliche Familienbeihilfe pro Kind ausbezahlt wird. Die Maßnahme ist auf zwei Jahren befristet.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte.