17.18

Abgeordneter Klaus Köchl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minis­ter! Herr Vizekanzler! Das Düngemittelgesetz hat ein wesentliches Ziel: Es geht am Ende darum, uns alle vor gefährlichen Schadstoffen zu schützen, es geht darum, eine Kenn­zeichnungspflicht einzuführen, und es geht vor allem um Transparenz. Immer wenn es um Transparenz geht, ist die ÖVP nicht so stark vertreten. Das verstehen Sie nicht so, das wollen Sie nicht machen. Sie wollen nicht so eine Nachvollziehbarkeit haben, was diese gefährlichen Dinge betrifft, vor allem im Bereich der Landwirtschaft.

Da sind Sie nicht die, die dafür sorgen, dass betreffend die Zwischenlager etwas pas­siert: Wie schaut das aus? Kann man etwas anderes machen? Was kommt tatsächlich in die Jauche? Was kommt tatsächlich in die Gülle? (Ruf bei der ÖVP: So ein Schwach­sinn!) Was wird dann tatsächlich in der Landwirtschaft verwendet? Was kommt dann tatsächlich raus, wenn wir das im Essen haben?

Meine Einschätzung betreffend diese Gesetzesänderung ist so, dass einfach nicht si­chergestellt ist, was auf die Felder aufgebracht wird. Die Schadstoffe bleiben langfristig gefährlich, und das, glaube ich, kann nicht so sein.

Ihr von der ÖVP wart auch die, die Glysophat (Abg. Schmuckenschlager: Wie heißt das?!) einfach nicht verbieten wollen. Sie wehren sich mit Händen und Füßen, dahin gehend auf Glysophat (Abg. Schmuckenschlager: Wie heißt das?! – Abg. Michael Hammer: Na, einmal probiert er’s noch ...!) zu verzichten, wie es zum Beispiel Kärnten schon längst wollte, und es ist schon Jahre her, als das das letzte Mal hier im Nationalrat beschlossen wurde. Ihr seid die, die einfach die Industrie schützen, für die der Ertrag irrsinnig wichtig ist, und das ist bei dieser Gesetzesänderung halt ganz einfach auch wieder der Fall.

Ihr seid auch nicht eins, vor allem auch nicht eins mit den Grünen. Bei der Ausschuss­sitzung hat, als es um die Einleitung des Begutachtungsverfahrens gegangen ist, das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Techno­logie eine Anfrage an das Landwirtschaftsministerium gestellt. Vielleicht kann die Frau Minister jetzt antworten, denn im Ausschuss hat sie die Antwort nicht geben können. (Abg. Reiter: Sie hat’s eh erklärt! – Abg. Kühberger: Sie hat’s eh erklärt, aber ...!) Die ersatzlose Streichung der Bestimmungen zum Abfallrecht sowie im Anwendungsbereich und auch bei der Regelung zum Inverkehrbringen ist abzulehnen, und ich glaube, die Antwort sind Sie schuldig, denn ohne diese Antwort könnte nicht einmal die Partei der Grünen mitstimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Berlakovich. – Bitte.