19.01

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst noch ein Wort zur Landwirtschaft: Die Zusammenführung von Tourismus und Landwirtschaft haben wir unter Schwarz-Blau gemacht. Ich denke, das war ein wichtiger Schritt, weil der Tourismus die Landwirtschaft benötigt und umgekehrt die Landwirtschaft natürlich einen funktionierenden Tourismus.

Unsere Unterstützung hat immer dem Tourismus und auch der Landwirtschaft und spe­ziell der sehr schwierig gewordenen Berglandwirtschaft gegolten. Ich möchte mich bei allen Bäuerinnen und Bauern für ihr engagiertes Arbeiten, auch zur Erhaltung der Natur, Umwelt und Landschaft, recht herzlich bedanken. Das ist die Voraussetzung für einen funktionierenden Tourismus, das kann man nicht oft genug betonen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Obernosterer.)

Kollege Obernosterer, toll wäre natürlich, wenn Sie nicht nur diesen Antrag, dem wir heute zustimmen, unterstützen würden, sondern vielleicht auch den Antrag unterstützen könnten, den ich jetzt gleich einbringen werde. Das Wichtigste ist ja, dass man Unterneh­mern in schwierigen Zeiten selbstverständlich mit Unterstützungen hilft, aber die beste Maßnahme ist, Unternehmer arbeiten zu lassen. Unternehmer sind Unternehmer und nicht Unterlasser, deswegen ist das Entscheidende, die Beschränkungen, die Fußfes­seln, die Unternehmer derzeit noch haben, endlich zu lockern, die Unternehmer arbeiten zu lassen, damit sie tatsächlich auch Einnahmen erwirtschaften können, damit nicht nur die Arbeitsplätze gesichert sind, sondern auch Rentabilität entsteht, damit man die Be­triebe auch weiterbringt.

Wenn ich mir jetzt heute und hier ein paar Gustostückerl heraushole, wie diese Eröffnung erfolgt ist, bitte ich – da schaue ich in Richtung ÖVP –, wirklich einmal darüber nachzu­denken, ob das vernünftige Geschichten waren. Die Öffnung gestern ist nämlich mit ma­ximal angezogener Handbremse erfolgt. Ich bedauere das. Ich bin heute durch die In­nenstadt von Wien gegangen, hätte mir wirklich von Herzen gewünscht, dass mehr Ti­sche besetzt gewesen wären. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Fakt ist, dass jeder zweite Tisch aufgrund der Abstandsregeln weg ist und die Tische trotzdem nur zur Hälfte voll sind, das heißt, 25 Prozent der Plätze sind belegt. (Zwischenruf des Abg. Obernoste­rer.) Man muss einen Betrieb doch wirtschaftlich führen! Lasst doch die Unternehmer endlich ihre Betriebe wirtschaftlich führen! Das ist doch überhaupt die Grundvorausset­zung, damit man arbeiten kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Einige Gustostückerl, die in dieser Verordnung (ein Schriftstück in die Höhe haltend) zu den Öffnungsschritten für Hochzeiten publiziert wurden, möchte ich zitieren, bitte aufpas­sen: „Hochzeitsfeiern in gewohntem Ausmaß sind derzeit nicht möglich. Es dürfen maxi­mal 50 Personen teilnehmen. Der Mindestabstand von 2 Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen.“

Und jetzt kommt’s, das Folgende steht wirklich da drinnen, ich schaue wieder in Richtung ÖVP, in Richtung des Wirtschaftsbundes: Wem kann so etwas einfallen?! – Also mir würde im schlimmsten Traum nicht einfallen, so einen Satz, wie er jetzt daherkommt, zu formulieren. Geschätzte Damen und Herren, hören Sie sich bitte diesen Satz an, ich zitiere: „Es dürfen jedoch keine Speisen und keine Getränke verabreicht werden.“ – Bit­te?! – „Es dürfen keine Speisen und Getränke verabreicht werden.“ – Ja wem fällt denn so etwas ein, bitte? Das ist doch unglaublich! (Beifall bei der FPÖ.)

So etwas als Wirtschaftspartei, als Partei, die vorgibt, die Interessen der Unternehmerin­nen und Unternehmer zu vertreten, festzuschreiben: Bitte wo ist denn da Kammerpräsi­dent Mahrer? Wie kann er so etwas mittragen? Das ist doch maximaler Verrat an Unter­nehmern, so etwas kann es doch überhaupt nicht geben. Deswegen bringen wir als Frei­heitliche Partei heute einen Entschließungsantrag ein, jetzt habt ihr die Chance, diesen Murks wirklich zu sanieren.

Ich darf den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hauser, Erwin Angerer und weiterer Mandatare betreffend „Hochzeitsfeiern mit Speisen und Getränken ermögli­chen“ einbringen. – No na net! Was denn sonst, bitte? (Beifall bei der FPÖ.) Ich meine, wollt ihr wirklich haben, dass die Feiern zu Hause ohne Abstand stattfinden? Ist das besser? Die Eventbranche zahlt drauf, die Musiker haben keinen Job, die Floristen ha­ben wenig Beschäftigung: Ja wem fällt denn so etwas ein?

Zum Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hoch­zeitsfeiern mit Speisen und Getränken ermöglichen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass auch im Interesse der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie der Gastronomie Hochzeiten und sonstige Fei­ern inklusive der Verabreichung von Speisen und Getränken unter Einhaltung der ent­sprechenden Sicherheitskonzepte so rasch wie möglich wieder stattfinden dürfen.“

*****

Also, Kollege Obernosterer, heute und hier habt ihr die Chance, dieser Initiative zuzu­stimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf noch ein Gustostückerl bringen, auch wenn die Lampe schon leuchtet 1 Minu­te, sagt mir Kollege Angerer , das wurde mir heute so mitgeteilt: Zoobesuche sind bitte Veranstaltungen im Freien, und ein Unternehmer sperrt nicht auf, er sagt: Ich kann nicht. Ich zitiere aus diesem Schreiben (ein Schriftstück in die Höhe haltend), das er mir ge­schickt hat: „Aufgrund einer neuen Verordnung der Bundesregierung, welche nunmehr auch für Zoos und Tierparks im Freien die 3G-Regel“ also getestet, geimpft oder gene­sen –„ vorschreibt, habe ich mich dafür entschlossen den Zoo vorübergehend zu schlie­ßen.“ Und mit welchem Argument? Er sagt: „Es ist meinen Informationen nach kein einzi­ger Fall bekannt wo sich jemand in einem Zoo angesteckt hätte. Bekanntlich verflüchti­gen Aerosole an der frischen Luft“.

Das heißt, und damit bringe ich das auf den Punkt, ein gesunder Mensch darf einen Zoo nicht mehr betreten, er muss entweder geimpft, getestet oder genesen sein. Ja bitte gar schön: Lasst doch die gesunden Leute in den Zoo hinein! Das ist eine Veranstaltung, die im Freien stattfindet – wem fällt denn so etwas wieder ein? (Beifall bei der FPÖ.)

Um Gottes Willen, Gott behüte, machen wir Politik mit Vernunft, befreien wir Unterneh­mer von den Fesseln und betreiben wir nicht scheinheilige Politik!  Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.08

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Hochzeitsfeiern mit Speisen und Getränken ermöglichen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18: Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 1558/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über beson­dere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) ge­ändert wird (847 d.B.) in der 107. Sitzung des Nationalrates am 20. Mai 2021

Mit der ab 19. Mai 2021 geltenden sogenannten COVID-19 Öffnungsverordnung sind weiterhin massive Restriktionen und Einschränkungen für den privaten Lebensbereich der Menschen verbunden.

In diesem Zusammenhang sind insbesondere Hochzeiten oder andere Feiern zu nen­nen, die im Leben eines jeden Einzelnen einen ganz besonderen und herausragenden Stellenwert einnehmen.

Die diesbezüglichen Regelungen sind an Zynismus kaum zu überbieten. So dürfen stan­desamtliche Trauungen zwar stattfinden, eine theoretische Hochzeitsfeier mit bis zu 50 Personen könnte bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden, die Konsu­mation von Speisen und Getränken ist aber untersagt.

Bei Zusammenkünften über 50 Personen ist eine Bewilligung seitens der Bezirksverwal­tungsbehörde einzuholen, betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken sind die für die Gastronomie geltenden Bestimmungen anzuwenden, was eine übliche Bewir­tung von Hochzeitsgästen ausschließt.

Somit dürfen indoor maximal vier Erwachsene an einem Tisch Platz nehmen, was ge­rade für das Brautpaar und die Trauzeugen ausreichen würde.

Neben den immensen persönlichen unwiederbringlichen Nachteilen, die das Verbot ei­ner Hochzeitsfeier für die Betroffenen mit sich bringt, entsteht ein enormer wirtschaftli­cher Schaden insbesondere für die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie die Gastro­nomie, für die die Ausrichtung von Hochzeiten und anderen Feiern oft einen Großteil des Jahresumsatzes ausmacht.

Durch das Hochzeitsverbot bis zumindest Anfang Juli entgehen der Veranstaltungs-branche drei von sechs Hauptsaisonmonaten.

Trotz ausgearbeiteter Sicherheitskonzepte mit entsprechenden Auflagen, die unter an­derem auch Bundesministerin Köstinger sowie Landeshauptmann Stelzer übergeben und von diesen als Voraussetzung zu einem sicheren Feiern erkannt wurden, wie Bran­chenvertreter berichten, bleibt diese Branche aber weiterhin gezwungen, darauf zu war­ten, endlich wieder tätig werden zu dürfen.

Dazu kommt, dass diese absurde Regelung den ungewünschten Nebeneffekt nach sich zieht, dass sich entsprechende Feiern in den privaten Bereich verlagern.

Es fehlt weiterhin an jeglicher Planungsmöglichkeit, Hochzeitstermine werden verscho­ben oder abgesagt.

Gastronomen verstehen nicht, warum Veranstaltungen wie Fußballspiele stattfinden dürfen und Hochzeiten nicht. Bei Hochzeiten habe man eine geschlossene Runde und die Gäste können alle getestet werden, trotzdem gebe es keine Sicherheit durch die Regierung, so ein Gastronom.

Der diesem Antrag zugrundeliegende Antrag 1558/A der Abgeordneten Gabriel Ober­nosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird, in der Fassung des Berichts des Budgetausschusses (847 d.B.), wird wie folgt begründet: „Zur Belebung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie des kulturellen Angebots der durch COVID-19 Krisensitua­tion zum Erliegen gekommenen Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen wird im Hinblick auf die Übernahme von Haftungen zugunsten von Veran­staltungen und Kongressen der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, für die ÖHT Verpflichtungen gemäß § 7 Abs. 1 im Einzelfall bis zu einem Obligo von 10 Millionen Euro an Kapital zuzüglich Zinsen und Kosten zu übernehmen.“ Neben dieser notwendi­gen Maßnahme sind aber auch Schritte zu setzen, die es für die betroffenen Branchen im Bereich der Veranstaltungen, Kongresse und Events wieder möglich machen, selbst Aufträge anzunehmen und wieder die Arbeit aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­henden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass auch im Interesse der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie der Gastronomie Hochzeiten und sonstige Feiern inklusive der Verabreichung von Speisen und Getränken unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitskonzepte so rasch wie möglich wieder stattfinden dürfen.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Den Ausdruck scheinheilig verwenden wir sonst eher nicht im weiteren Redeverlauf.

Ich stelle fest, dass Sie, Herr Abgeordneter, den Entschließungsantrag ordnungsgemäß eingebracht haben und dass er daher auch mit in Verhandlung steht.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Götze. – Bitte.