19.53

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln heute ein doch sehr wichtiges Thema in einer ersten Lesung, nämlich die Erweiterung der Wahrheitspflicht in anderen Ausschüssen und Gremien ne­ben dem Untersuchungsausschuss. Die Wahrheitspflicht vor dem Kontrollgremium des Parlaments ist ein wichtiges Instrument, auch wenn es nicht allen immer so gefällt, dass es sie gibt.

Am meisten fühlt man sich ja von der Wahrheit getroffen, wenn man etwas verheimlichen wollte. Aber dazu gibt es keinen Grund. Warum sollte man dem Parlament als Volksver­tretung, also in weiterer Folge auch den Bürgerinnen und Bürgern denn nicht die Wahr­heit sagen? Warum sollte man das wollen? – Dazu gibt es einfach keinen Grund, würden wir sagen.

Ich möchte eines hier auch einmal klar feststellen, weil es ja im Zuge dieser Debatte immer wieder in Diskussion war: Die Wahrheitspflicht im Untersuchungsausschuss ist ein Eckpfeiler der Verfahrensordnung und ist dementsprechend auch nicht verhandel­bar. – Punkt. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie des Abg. Ries.)

Damit zurück zu dieser Diskussion, denn in der Causa des Rechnungshofausschusses ist es nämlich ein bisschen komplexer, und ich möchte auch ganz kurz erklären, warum es komplexer ist. Wir müssen natürlich über die genaue Ausgestaltung der Ausweitung der Wahrheitspflicht diskutieren, da diese Änderung ja nicht nur uns als Parlament be­trifft, sondern natürlich auch die Auskunftspersonen – und das ist der Punkt.

Im Untersuchungsausschuss herrscht ja, wie bereits erwähnt, die Wahrheitspflicht, aber dieser Ausschuss ist auch ganz besonders gestaltet: Die Auskunftsperson hat nämlich einerseits die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mitzunehmen und mitzubringen, aber andererseits gibt es auch einen Verfahrensanwalt und einen Verfahrensrichter, die zur Wahrung – und das ist wichtig! – der Rechte der Auskunftspersonen verpflichtet – das ist wichtig: verpflichtet! – sind. Das ist auch gut so, und das ist ebenso ein Eckpfeiler der Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses.

Würden wir jetzt die Wahrheitspflicht auch in einem normalen Ausschuss, so wie der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses eben einer ist, einführen, würden genau diese Barrieren fehlen. Das heißt, das Thema betreffend Schutz der Rechte der Auskunftsperson müssen wir breiter diskutieren – und zwar vor einer solchen Änderung breit diskutieren.

Wir müssen auch über das tatsächliche Ladungsverlangen, über die Ladungspraxis in Ausschüssen diskutieren, weil diese Wahrheitspflicht dann natürlich auch alle Auskunfts­personen treffen würde. Es gibt eine Differenzierung der Regelung zwischen MinisterIn­nen, so wie es in Ausschüssen ist, und den dem Ausschuss nur zur Verfügung stehen­den Personen, die also dem Ausschuss im Prinzip einfach nur zur Verfügung stehen. Nur Minister dürfen Fragen zur Beantwortung an ihre Kabinettsmitarbeiter weitergeben, im Gegensatz zum Beispiel zu Personen, Beamten, externen Personen, die in den Aus­schuss geladen werden – diese dürfen diese Fragen nicht weitergeben; das dürfen nur Ministerinnen und Minister. Das ist in der Geschäftsordnung des Nationalrates so gere­gelt – da gibt es einen Unterschied. Das ist auch ein bisschen unfair, weil ja Minister da besser aussteigen als Personen, die dann extern geladen werden. Sie sehen die Kom­plexität in dieser gesamten Causa.

Man muss sich auch überlegen, wie das mit grundsätzlichen Verfahrensgrundsätzen wie dem Recht auf ein faires Verfahren und dem Entschlagungsrecht von Beschuldigten beziehungsweise einem Selbstbelastungsverbot in Einklang gebracht werden kann. Denken wir an Hygiene Austria! Wenn wir hier Personen haben, die Beschuldigte in Ver­fahren sind, wie entschlagen sich diese? Das ist in einer Geschäftsordnung nicht gere­gelt.

Es sind da einige Fragen offen, wo zum einen dem Wunsch nach Wahrheitspflicht und zum anderen dem Schutz der Rechte der betroffenen Personen nachgekommen werden muss.

Wenn diesen Bedenken Genüge getan wird – die sehe ich ja als sehr sinnvoll an –, se­hen wir Grüne die Ausweitung der Wahrheitspflicht auch abseits des Untersuchungsaus­schusses doch als sinnvoll an, denn wir stehen dafür, dass der Staat so transparent wie möglich arbeitet – gerade auch das Parlament! –, um auch den Bürgerinnen und Bürgern die nötigen Einblicke in unsere alltägliche parlamentarische Arbeit zu ermöglichen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

19.57

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff zu Wort. – Bitte.