18.18

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ein oder zwei von 1 000 Kindern kommen nicht typischerweise als Junge oder als Mädchen zur Welt. Sie haben Anteile beider Normgeschlechter, sind also nicht eindeutig weiblich oder männlich. Wir sind dafür, dass wir diese Kinder so aufwachsen lassen, wie sie sind. Sie können sich später immer noch entscheiden, ob sie ihren Körper verändern möchten oder nicht – und auch das immer unter der Prämisse, dass sie sich gut informiert haben und dass ihre Zustimmung dazu aus freiem Willen geschieht.

Geschlechtszuweisende und -verändernde Operationen oder auch die sogenannten Umpolungstherapien im Kindesalter verletzen die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit und auch auf sexuelle Selbstbestimmung. Medizinische Eingriffe und fragwürdige Therapien, bei denen unzulässig Einfluss auf sexuelle Orientierung genom­men wird, können zu schwerwiegenden physischen und psychischen Problemen führen.

Ein Kind kann auch ohne Operationen und ohne Therapie als Junge oder als Mädchen aufwachsen. Ein Kind ist immer richtig, so wie es ist. Fragwürdige Therapien bergen das Risiko, dass dem Kind – meist unter Druck – das falsche Geschlecht zugeordnet wird.

Der hohe soziale Druck, dem betroffene Kinder und Jugendliche genauso wie ihre Eltern ausgesetzt sind, führt eben nicht selten dazu, dass fragwürdige Therapien, Beratungen gesucht werden und dass frühzeitig Entscheidungen getroffen werden, die sich später als falsch herausstellen, denn die Kinder und Jugendlichen selbst sind noch zu jung, um ihre geschlechtliche Identität zu erkennen oder auch zu kommunizieren.

Umoperierte Kinder und Jugendliche – dazu gibt es sehr viele Berichte – erzählen als Erwachsene, dass sie das Gefühl haben, misshandelt und verstümmelt worden zu sein. Sie leiden unter körperlichen und psychologischen Traumata, Depressionen, Angst­erkrankungen, sind suizidgefährdet. Es ist sicher wichtig, dass diese Kinder und Jugend­lichen und auch deren Eltern ausreichend lange auf dem Weg der Findungsphase begleitet werden. Der junge Erwachsene empfindet vielleicht nach der abgeschlossenen Pubertätsentwicklung ganz anders als davor als Kind.

Darum sind auch wir der Meinung, dass Eingriffe und Therapien nur dann erlaubt sein sollen, wenn sie helfen, eine Gefahr für das Leben des Kindes abzuwehren, oder für die Gesundheit des Kindes unbedingt erforderlich sind. Die jungen Erwachsenen sollen mit Erreichen der Volljährigkeit, mit dem 18. Lebensjahr, selbstbestimmt und frei entschei­den, welche Vorgangsweise sie wählen – ohne Druck und ohne Einfluss. Darum sind auch wir dafür, dass mögliche Rechtslücken unbedingt zu schließen sind. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl: Da soll noch einer etwas von wegen Totalopposition sagen!)

18.21

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic. – Bitte.