22.15

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Volksanwälte! Der Bericht der Volksanwaltschaft wird öffentlich und auch politisch wahr­genommen und diskutiert. Ich bedanke mich für die rege, gute und interessante Diskus­sion im Ausschuss, denn das dient immer als Grundlage für wichtige und notwendige Veränderungen.

Im Jahr 2020 hat sich die Pandemie nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Leben ausgewirkt und somit auch auf die Arbeit der Volksanwaltschaft. Das heißt, die Sprechtage wurden eher telefonisch abgehalten, die Akte dann im Homeoffice bear­beitet. Der Kontakt zu den Bürgern ist jedoch aufrechterhalten geblieben – das zeigen auch die Zahlen, die stets gestiegen sind.

Neben den Bänden über die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und die präventive Menschenrechtskontrolle gab es diesmal einen dritten Berichtsband, der über die Covid-Situation Auskunft gibt. Die Berichte diskutieren wir jetzt gemeinsam. Das finde ich gut, denn sie stehen im Zusammenhang, und die Auswirkungen der Pandemie sind noch nicht abgeschlossen. Die Berichte zeigen uns, was den Menschen besonders am Her­zen liegt.

Im Jahr 2020 suchten 18 000 Menschen bei der Volksanwaltschaft um Unterstützung für ihre Anliegen an. Für viele ist es die letzte Hoffnung, dass ihre Anliegen erfüllt werden. Es sind durchschnittlich 72 Beschwerdefälle pro Tag, bei denen die Volksanwaltschaft den Menschen hilft oder sie über die gesetzlichen Regelungen aufklärt, Unklares verständlich macht und natürlich auch in vielen Fällen zwischen den Menschen, die ein Problem haben, und der Verwaltung zu vermitteln versucht.

Das hat die Volksanwaltschaft wirklich bravourös gemacht, und darum möchte ich den drei Volksanwälten recht herzlich danken und auch dazu gratulieren. Ich bedanke mich auch bei den Mitarbeitern, denn die haben wirklich eine breit aufgestellte Expertise, mit der sie alles abdecken können. (Allgemeiner Beifall.)

Von rund 9 000 eingeleiteten Prüfverfahren betrafen circa 25 Prozent den Bereich Ge­sundheit und Soziales, dabei vor allem Coronamaßnahmen und Krankenversicherun­gen. Der Bericht der Volksanwaltschaft stellt fest, dass andere Behörden ebenfalls von der Pandemie überrascht wurden. Die Pandemie forderte rasche, schnelle Entschei­dungen und neue Maßnahmen; Strukturen zur Auszahlung von finanziellen Hilfen muss­ten in kurzer Zeit aufgebaut werden. Da ging es manchmal nicht so ganz reibungslos zu, aber es wurde trotzdem festgestellt, dass das Bemühen von allen Seiten wirklich gege­ben war, um die Abläufe sicherzustellen, damit die Menschen zu ihrem Geld kommen.

Wie der Bericht der Volksanwaltschaft ausführt, hat die Regierung in Anbetracht der Situation gute Arbeit geleistet, und auf die Anregungen, die die Volksanwaltschaft ein­gebracht hat, wurde schnell reagiert. Die Volksanwaltschaft stellte zum Beispiel im Zu­sammenhang mit den selbstständigen Pflegekräften fest, dass sie, wenn sie kein Konto in Österreich hatten, am Härtefallfonds nicht teilnehmen konnten. Dies wurde berück­sichtigt und relativ schnell erledigt.

Die Volksanwaltschaft hat in ihrer Arbeit als Kontrollorgan auch festgestellt, dass es Fehler im Maßnahmenvollzug bei der Justiz und auch bei Gemeinden im Bereich der Raumordnung und des Baurechts gibt.

Im Bereich Prävention, Schutz der Menschenrechte haben die sechs Kommissionen der Volksanwaltschaft 448 Kontrollen durchgeführt.

Wir sehen also, dass die Volksanwaltschaft eine eindrucksvolle Leistungsbilanz hin­gelegt hat. Die Zusammenarbeit mit der Politik ist natürlich sehr gut. Wir unterstützen die Volksanwaltschaft, wo es nur geht. So konnten auch 299 Anträge auf Gewährung einer Heimopferrente bearbeitet werden. Das ist natürlich auch deswegen möglich, weil wir eine Personalaufstockung beschlossen haben. Die Volksanwaltschaft ist eine Anlauf­stelle für unsere Bürgerinnen und Bürger, die sie sehr schätzen. Sie hat viele Aufgaben und genießt hohe Anerkennung. Die Volksanwaltschaft hat in diesem besonderen Jahr auch eine besondere Flexibilität an den Tag gelegt, daher noch einmal herzlichen Dank! Auf eine weitere gute Zusammenarbeit! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

22.20

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Da mich Kollege Krainer aufgefordert hat, Kollegen Hörl einen Ordnungsruf zu erteilen, weil dieser ihm strafrechtswidriges Handeln vorge­worfen hat, habe ich mir die dementsprechende Protokollstelle kommen lassen. Da geht es um gesetzwidrige Leaks; gesetzwidrige Leaks sind kein strafrechtliches Delikt, daher erteile ich Abgeordnetem Hörl keinen Ordnungsruf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Silvan. – Bitte.