14.23

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren jetzt über die Frage, ob es hier in diesem Hohen Haus mit einem Ordnungsruf versehen werden sollte oder könnte, dass man der Regierung Totalitarismus unterstellt. Ich meine schon, dass es der Würde des Hauses entspricht, dafür sehr wohl einen Ordnungsruf zu geben. (Beifall bei NEOS, ÖVP und Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Danke!)

Ich glaube, ein Vergleich mit den Dreißigerjahren ist mehr als nur nicht angebracht, er ist geradezu abwertend und verkleinernd gegenüber den faschistischen Tendenzen der Dreißigerjahre und wäre hier wirklich absolut unpassend, und wir müssen uns als Hohes Haus, als Parlament und Volksvertretung auch dagegen verwahren.

Aber – jetzt kommt ein großes Aber –: Gleichwohl, finde ich, ist es im Sinne der Freiheit der Meinungsäußerung Abgeordneten völlig unbenommen, zu konstatieren, dass es hier im Hohen Haus sehr wohl Diskussionen gegeben hat, dass das Parlament etwa nicht zusammentreten kann, weil ja Infektionsgefahr bestehen könnte. Und wir haben – und das wissen die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen sehr wohl – gerade als Opposition sehr engagiert dafür gekämpft (Abg. Michael Hammer: Aber nicht die Blauen! Die haben ...!), dass das Parlament zu jeder Zeit tagungsfähig und einsatzfähig ist (Bei­fall bei Abgeordneten der NEOS), und es war gut so, um genau dieser sozusagen Ten­denz in Richtung einer stärker autoritären Politik vonseiten der Regierung, die ohnehin schon mit Verordnungsermächtigungen sehr viel Macht bekommen hat, Einhalt zu ge­bieten.

Aber – im Sinne der Würde des Hauses –: Totalitarismus ist als Vergleich definitiv nicht angebracht. (Abg. Amesbauer: Das ist ein Werturteil! Als Abgeordneter kann man dazu sagen, was man ...!)

14.24

Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich überlege mir sehr genau, wann ich einen Ordnungsruf gebe und wann nicht. – Ich habe heute bereits zwei Ordnungsrufe gegeben, wie Sie auch mitbekommen haben.

Ich darf aber auch sagen, dass man sich bei der Entscheidung, ob man einen solchen Ordnungsruf gibt oder nicht, oft davon verleiten lässt, wie emotional oder laut eine Rede vorgetragen wird. (Ruf bei der ÖVP: Nein, nein, nein, nein! Nein, nein, nein!) Das kann dem Vorsitz passieren.

Ich habe mir auch sehr, sehr genau angehört, was der Herr Klubobmann gesagt hat. Er hat vorgeworfen, man würde „auf den Spuren“ von Engelbert Dollfuß wandeln – und ge­nau für diese Aussage gebe ich keinen Ordnungsruf, schon auch deswegen, weil es, wie angeführt wurde, auch nicht verboten ist, ein Bild von Engelbert Dollfuß aufzuhän­gen. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Bah!)

Also ich bitte wirklich, zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren, denn ich glaube, dass diese Debatte – betreffend die Frage: was darf man vergleichen, was darf man nicht vergleichen? – eine ist, mit der wir uns sehr, sehr einschränken. Kein Vergleich mit den Dreißigerjahren: Soll wirklich immer dann, wenn es diesen Vergleich gibt, ein Ord­nungsruf erteilt werden, auch wenn wir die Gräueltaten dieser Zeit vergleichen?

Deswegen: Ich überlege mir sehr, sehr genau, wann ich einen Ordnungsruf gebe, und ich bitte um Verständnis, dass ich in diesem Fall keinen Ordnungsruf geben werde. (Ru­fe bei der ÖVP: Nein, das geht nicht! Also das ist ja - -! – Abg. Gerstl hebt die Hand. – Abg. Kickl: Die Hand runter! – Abg. Gerstl – die Hand hebend –: Zur Geschäftsord­nung! – Abg. Kickl: Die Hand runter!)  Bitte schön, Herr Abgeordneter.