15.45
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ja, es geht um das Dienstrecht im öffentlichen Dienst. Da kommen einige Verbesserungen bei der Telearbeit, eine Angleichung von Homeofficeregelungen an die Privatwirtschaft. Das ist alles gut und recht.
Die Krux ist etwas anderes, nämlich wie mit den Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst und der Frage, ob ein Posten ausgeschrieben werden muss, umgegangen wird. Bis jetzt durften Stellen im öffentlichen Dienst nur ausgeschrieben werden, wenn man zuerst intern niemand Geeigneten gefunden hat. Jetzt wird es aber auch möglich, öffentlich auszuschreiben, bevor man diese interne Suche abgewickelt hat.
Nun, wenn man es sich also intern schön ausgemacht hat, dann kann man auch schauen, dass es die Richtigen kriegen. Früher hat man gefragt: Haben wir jemanden, der das kann? Jetzt fragt man nur noch: Haben wir jemanden dafür?
Vor allem die ÖVP tut sich hervor, wenn es darum geht, ihre Leute auf Posten zu hieven, auf denen sie eigentlich nichts verloren haben. Wir kennen alle diverse Chats.
Es ist jetzt aber auch erstmals gerichtlich dokumentiert, wie die ÖVP Posten schiebt, und zwar am Beispiel des Vorstands des Finanzamts Braunau/Ried/Schärding in Oberösterreich. Da hat das Bundesverwaltungsgericht das schwarz auf weiß festgestellt. Das war ein schamloser, geradezu brachialer Postenschacher. Da ist bei diesem scheinbar objektiven Verfahren mit einer scheinbar objektiven Bewertungskommission nicht die langjährige, erfahrene Stellvertreterin des zu pensionierenden Leiters als Bestgeeignete herausgekommen, sondern der objektiv überhaupt nicht geeignete ÖVP-Bürgermeister einer Kleinstgemeinde.
Die unterlegene Bewerberin hat sich etwas getraut, das sich wenige trauen: Sie ist dagegen gerichtlich vorgegangen – allein dafür, dass sie diesen Schritt gesetzt hat, gebührt ihr schon unser Respekt (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer); das trauen sich nämlich viele nicht –, und sie hat recht bekommen. Sie ist eine der wenigen, die die Kraft gehabt haben, sich zu wehren, und sie hat recht bekommen.
Die „Kronen Zeitung Oberösterreich“ schreibt dazu wörtlich, dass „im Urteil die ÖVP-Nähe einiger Mitglieder der Begutachtungskommission im Bewerbungsverfahren ebenso erörtert wird, wie die offenbar mangelnde Nähe der Bewerberin [...] zur ÖVP samt Indiz für ihre ‚Unerwünschtheit‘.“ Es hat „kein sachliches und objektives Kriterium“ für den gesprochen, der es dann geworden ist. Das ist Postenschacher der schwarz-türkisen ÖVP in Oberösterreich, gerichtlich dokumentiert.
Nun, bei Ihnen zählt halt nicht, was man kann, sondern wen man kennt, ob das im Finanzamt ist oder in vielen Landesregierungsämtern in Oberösterreich, aber auch in vielen anderen Bundesländern.
Der Vorarlberger Landeshauptmann hat kürzlich seine Büroleiterin als Abteilungsvorständin einer juristischen Abteilung versorgt. Obwohl sie Politikwissenschaften studiert hat und keine Führungserfahrung hat, darf sie jetzt eine juristische Abteilung mit 61 Nasen leiten. Ja, so ist das bei der ÖVP.
Wir brauchen aber die besten Leute im öffentlichen Dienst, nicht die türkisesten (Abg. Hörl: Na hallo!), und daher bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. In Art 3 (Änderung des Ausschreibungsgesetzes 1989) lautet die Ziffer 2 wie folgt:
2. § 20 samt Überschrift lautet:
„Bekanntmachung und Ausschreibungspflicht
§ 20. Jede freigewordene oder neu geschaffene Planstelle ist vor der Besetzung öffentlich in der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich auszuschreiben.“
*****
Das war übrigens in den Jahren 1991 bis 1996 schon so. Dann wurde diese interne Ausschreibung verpflichtend, und das hat man damals mit dem großen Aufwand dafür, wie mit externen Bewerbern umzugehen sein soll, begründet. Das ist natürlich im IT-Zeitalter kein valides Argument mehr, weil heute die Schreiben an die Bewerber ein Computerprogramm automatisch erstellt.
Ich gehe davon aus, dass Sie das sachlich verstehen und dem daher zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Yildirim.)
15.49
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (939 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Ausschreibungsgesetz 1989 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2021) (1002 d.B.) – TOP 8
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. In Art 3 (Änderung des Ausschreibungsgesetzes 1989) lautet die Ziffer 2 wie folgt:
2. § 20 samt Überschrift lautet:
„Bekanntmachung und Ausschreibungspflicht
§ 20. Jede freigewordene oder neu geschaffene Planstelle ist vor der Besetzung öffentlich in der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich auszuschreiben."
Begründung
Die gegenständliche Gesetzesnovelle flexibilisiert die Regelungen zur Bekanntmachung und Ausschreibungspflicht von freigewordenen oder neu geschaffenen Planstellen. Im Gegensatz zur aktuellen Gesetzeslage entfällt die Verpflichtung, Stellen im Bundesdienst zunächst intern auszuschreiben. In § 20 Abs 1 Ausschreibungsgesetz 1989 (neu) wird die Regel festgeschrieben, dass jede freigewordene oder neu geschaffene Planstelle vor der Besetzung öffentlich bei der Jobbörse der Republik Österreich auszuschreiben ist. Mit § 20 Abs 2 Ausschreibungsgesetz 1989 (neu) wird diese Regel jedoch wieder stark eingeschränkt: Demnach kann bei jeder Stellenbesetzung zunächst eine ressortinterne oder bundesinterne Bekanntmachung im internen Teil der Jobbörse der Republik Österreich erfolgen. Wir sind der Auffassung, dass jede Stelle im Bundesdienst öffentlich ausgeschrieben werden sollte. Aus diesem Grund wollen wir § 20 Abs 2 ersatzlos streichen.
Da mit dieser Streichung nur ein Absatz übrig bleiben würde, sollte die Absatzbezeichnung dieses ersten Absatzes entfallen.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht damit in Verhandlung.
Ich darf den Herrn Beamtenminister und Vizekanzler recht herzlich bei uns begrüßen.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Blimlinger. Bei ihr steht das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.